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Was bedeutet es wenn ein Beamter suspendiert wird?
Die Dienstenthebung oder beamtenrechtliche Suspendierung ist im Beamtenrecht Deutschlands eine disziplinarrechtliche Maßnahmen des Dienstherrn eines Beamten. Sie umfasst die vorläufige Dienstenthebung und kann mit teilweisem Einbehalten der Bezüge verbunden werden.
Wann kann ein Beamter aus dem Dienst entfernt werden?
Eine Entfernung aus dem Beamtenverhältnis kommt nur dann in Frage, wenn der Beamte ein besonders schweres Dienstvergehen begangen hat. Dieses muss dazu führen, dass der Beamte das Vertrauen des Dienstherrn und der Allgemeinheit vollständig verliert.
Was ist die Voraussetzung für eine Suspendierung?
Wichtigste Voraussetzung einer Suspendierung ist, dass ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten eingeleitet wurde. Die Suspendierung kann mit der Einleitung selbst oder während des Verfahrens erfolgen. Zu einem Disziplinarverfahren kommt es, wenn der Beamte verdächtigt wird, ein Dienstvergehen begangen zu haben.
Was hat die suspendierende Behörde zu beachten?
Folgende Formvorgaben hat die suspendierende Behörde zu beachten: Die Suspendierung und der Einbehalt von Bezügen müssen schriftlich angeordnet werden. Beides muss hinreichend bestimmt und verständlich ausgedrückt sein (z.B. muss die exakte Höhe des Einbehalts genannt sein). Der Beamte ist in aller Regel vorher anzuhören.
Wie kann man sich gegen eine Suspendierung wehren?
Selbst wenn das volle Gehalt ohne Arbeitsleistung fortgezahlt wird, kann ein Mitarbeiter sich gegen eine Suspendierung wehren, wenn nicht ein von Arbeitsgerichten anerkannter Grund für die einseitige Freistellung vorliegt.
Ist die Behörde mit der Suspendierung unzulässig?
Wartet die Behörde mit der Suspendierung ohne erkennbaren Grund lange ab und leistet der Beamte in dieser Zeit seinen Dienst ordnungsgemäß, kann die plötzliche Suspendierung unzulässig sein. Gegen zwei Kollegen werden wegen desselben Vergehens Disziplinarverfahren eingeleitet.
Was versteht man unter Suspendierung?
Mit Suspendierung oder Freistellung ist gemeint, dass der Arbeitnehmer bei weiterbestehendem Arbeitsverhältnis nicht arbeiten muss, d.h. dass seine Arbeitspflicht aufgehoben ist. Suspendierung ist ein anderes Wort für den rechtlichen Begriff der Freistellung von Arbeit.