Was bedeutet Fürsorgepflicht der Eltern?

Welche Pflichten der Eltern ergeben sich aus der Personensorge? Nach § 1631 BGB umfasst die Personensorge die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen. Dabei haben die Kinder ein Recht auf gewaltfreie Erziehung.

Wer trägt die Aufsichtspflicht?

Eine Aufsichtspflicht haben in erster Linie Eltern oder der gesetzliche Vormund. Diese können die Aufsichtspflicht auch zeitweise übertragen, etwa auf Großeltern, Erzieher, Lehrer oder Ausbilder.

Welche Voraussetzungen muss eine Person erfüllen die die Aufsichtspflicht ausüben soll?

Aufsichtspflichtige Personen müssen vorhersehbare Gefahren voraus- schauend erkennen und zumutbare Anstrengungen unternehmen, um die ihnen anvertrauten Minderjährigen vor Schäden zu bewahren.

Ist deine Versicherung unsicher während der Elternzeit?

Bist du verbeamtet, dann bist du möglicherweise auch unsicher, was deine Versicherung während der Elternzeit betrifft. Grundsätzlich kannst du dich an den Vorgaben für privatversicherte Eltern orientieren. Allerdings kannst du zusätzlich dazu noch auf die Möglichkeit zurückgreifen, Beihilfe in Anspruch zu nehmen.

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Wie lange brauchen die Kinder einen eigenen Versicherungsschutz?

Befinden sich die Kinder noch in der Erstausbildung und sind noch nicht selbst verheiratet, kann sich der Versicherungsschutz über die Eltern bis maximal zum Alter von 25 Jahren verlängern. Erst ab dann brauchen Kinder einen eigenen Vertrag.

Ist das Kind nicht mehr bei den Eltern mitversichert?

Das Kind absolviert ein freiwilliges soziales Jahr oder den Bundesfreiwilligendienst. Das Kind hat ein bestimmtes Alter nicht überschritten (je nach Versicherer zwischen 25 und 30 Jahren). In folgenden Fällen muss sich das volljährige Kind jedoch über eine eigene Privathaftpflicht absichern und ist nicht mehr bei den Eltern mitversichert:

Wie sind sie mit der Familienversicherung versichert?

Über die Familienversicherung sind Sie kostenfrei über Ihre Eltern mitversichert. Es gelten dabei folgende Voraussetzungen: Sie sind unter 25 Jahre alt. Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen ist nicht höher als 425 Euro.

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