Was bedeutet Insolvenz?

Einfach ausgedrückt bedeutet Insolvenz Zahlungsunfähigkeit. Ein Schuldner kann seine Rechnungen (Zahlungsverpflichtungen) nicht mehr bezahlen. Das heißt, er ist insolvent. Es gibt in Deutschland zwei Verfahrensarten, die Verbraucher- oder auch Privatinsolvenz und das Regelinsolvenzverfahren.

Wann kann eine Insolvenzeröffnung gestellt werden?

Der Antrag ist unverzüglich, spätestens jedoch drei Wochen nachdem die Gesellschaft zahlungsunfähig oder überschuldet geworden ist, zu stellen. Der Insolvenzeröffnungsantrag kann formlos oder auch mündlich zu Protokoll in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts gestellt werden. Eine Antragspflicht besteht für natürliche Personen generell nicht.

Wann ist die Aufhebung des Insolvenzverfahrens zu Ende?

Der Beschluss über die Aufhebung des Insolvenzverfahrens wird ebenfalls veröffentlicht unter www.insolvenzbekanntmachungen.de. Bei natürlichen Personen ist das gerichtliche Verfahren mit dem Aufhebungsbeschluss noch nicht zu Ende, wenn ein Antrag auf Erteilung der Restschuldbefreiung gestellt wurde.

Was sind die Ziele des Insolvenzverfahrens?

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Ziele des Insolvenzverfahrens. Ziel des Insolvenzverfahrens ist die bestmögliche Verwertung des Vermögens einer privaten oder juristischen Person (z. B. Verein, Genossenschaft, Gesellschaft) sowie gleichmäßige Verteilung der Insolvenzmasse (nach Abzug der Verfahrenskosten sowie der Aus- und Absonderungsmasse) an die Gläubiger.

Welche Beteiligte sind im Insolvenzverfahren beteiligt?

Im Falle einer Insolvenz gibt es verschiedene Beteiligte mit verschiedenen Rollen und Aufgaben, sowie auch Pflichten. Zu den Beteiligten im Insolvenzverfahren gehören das Insolvenzgericht, der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und natürlich der Schuldner.

Was ist vereinfachte Insolvenz?

Das vereinfachte Insolvenzverfahren erfolgt nur bei der Einleitung der Privatinsolvenz. Es bedeute in Prinzip, dass Ihr vorhandenes pfändbares Einkommen, nach Abzug der Verfahrens- und Insolvenzverwalterkosten, an die Forderungsinhaber verteilt wird. Wenn Sie kein pfändbares Einkommen erzielen kann der Treuhänder auch nichts verteilen.

Was sind die Anforderungen an eine Insolvenztabelle?

Die Anforderungen an eine Insolvenztabelle sind in der Insolvenzordnung (InsO) festgehalten. Für das Erscheinungsbild der Insolvenztabelle gibt es keine Norm oder detaillierte Vorgaben. Es wird von den Bundesländern oder Insolvenzgerichten vorgegeben und ändert sich ständig.

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