Was bedeutet L Bewilligung in der Schweiz?

Kurzaufenthalter sind Ausländerinnen und Ausländer, die sich befristet, in der Regel für weniger als ein Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltszweck mit oder ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz aufhalten.

Wann verliert man l Bewilligung?

«kurze» Kurzaufenthaltsbewilligungen betreffend Aufenthalte von 120 Tagen im Kalenderjahr wird kein Ausweis ausgehändigt.

Wer muss L Bewilligung beantragen?

Kurzaufenthaltsbewilligung L EU/EFTA: Diese Bewilligung erhalten Personen, die in der Schweiz eine Erwerbstätigkeit von weniger als einem Jahr ausüben. Mittels Online Meldeverfahren muss die Aufnahme einer solchen Erwerbstätigkeit durch den Schweizer Arbeitgeber gemeldet werden.

Wie dürfen sie in der Schweiz arbeiten?

Arbeiten in der Schweiz für Personen aus einem EU/EFTA-Land. Mit der Personenfreizügigkeit dürfen Sie als Angehörige eines EU/EFTA-Staates im Prinzip in die Schweiz einreisen, hier leben und arbeiten. Besondere Regeln gelten aber für die EU-8-Staaten und für die EU-17 Staaten (Ventilklausel), sowie für Rumänien und Bulgarien.

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Wie kann ich eine Arbeitsstelle im Ausland suchen?

Es gibt verschiedene Wege zu einer Arbeitsstelle im Ausland: Für eine ausländische Filiale arbeiten: Am einfachsten ist der Weg über eine Bewerbung bei einem Unternehmen, das Niederlassungen oder Filialen im Ausland betreibt. Im Ausland eine Stelle suchen: Ein anderer Weg ist eine herkömmliche Stellensuche im Zielland.

Wie kann ich für eine ausländische Filiale Arbeiten?

Für eine ausländische Filiale arbeiten: Am einfachsten ist der Weg über eine Bewerbung bei einem Unternehmen, das Niederlassungen oder Filialen im Ausland betreibt. Im Ausland eine Stelle suchen: Ein anderer Weg ist eine herkömmliche Stellensuche im Zielland.

Was benötigt man für die Einreise in die Schweiz?

Für die Einreise in die Schweiz benötigt man lediglich einen Personalausweis oder einen Reisepass. Der deutsche Führerschein ist die ersten zwölf Monate in der Schweiz gültig. Danach muss man einen schweizerischen Führerschein beantragen. Dies macht man beim zuständigen Straßenverkehrsamt.