Was bedeutet Selbstverwaltungsprinzip?

Prinzip der Selbstverwaltung Beim sogenannten Selbstverwaltungsprinzip wird der Staat entlastet, indem Aufgaben und Verantwortungsbereiche an verschiedene Träger delegiert werden. Demnach müssen die Sozialversicherungsträger die Steuerungsaufgaben als Körperschaften des öffentlichen Rechts eigenverantwortlich erfüllen.

Wer hat die Fallpauschale eingeführt?

Das ursprüngliche Konzept der Erfinder der Fallpauschalen, Robert B. Fetter und John Devereaux Thompson wird durch das seit 2003 bestehende System nicht abgebildet. Von der Idee der Steuerung von Entscheidungen ist außer einem System der Buchhaltung in der Praxis nichts übrig geblieben.

Was ist ein selbstverwaltungsorgan?

Das Selbstverwaltungsorgan einer gesetzlichen Krankenkasse ist der Verwaltungsrat. Dieser setzt sich aus ehrenamtlichen Vertreterinnen und Vertretern zusammen, die in den alle sechs Jahre stattfindenden Sozialwahlen von den Versicherten und den Arbeitgebern gewählt werden.

Was umfasst die Gesundheitsreformen in Deutschland?

Begriff: umfasst gesetzgeberische Maßnahmen zur Änderung der Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung. Das Hauptziel der Gesundheitsreformen in Deutschland war die Kostendämpfung bei den Gesundheitsausgaben sowie die Stärkung von Wettbewerb. 2.

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Wann ist die Gesundheitsreform in Kraft getreten?

Am 1. April 2007 ist die Gesundheitsreform in Kraft getreten. Bundestag und Bundesrat haben dem Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung im Februar 2007 mit breiter Mehrheit zugestimmt.

Welche gesetzgeberischen Maßnahmen umfasst die Gesundheitsreform?

Die Gesundheitsreform umfasst gesetzgeberische Maßnahmen zur Änderung der Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen und in der Krankenversicherung.

Was sieht die Gesundheitsreform für die PKV vor?

Die Gesundheitsreform sieht auch für die private Krankenversicherung (PKV) wesentliche Veränderungen vor. Die Reform sorgt dafür, dass auch nicht (mehr) versicherte Personen, die der PKV zuzuordnen sind, künftig (wieder) über einen Versicherungsschutz im Krankheitsfall verfügen.