Was bedeutet Suspendierung bei Beamten?

Beamten kann aus zwingenden dienstlichen Gründen die Führung der Dienstgeschäfte für einen beschränkten Zeitraum verboten werden. Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte ist eine beamtenrechtliche Entscheidung, die vorläufige Dienstenthebung, auch Suspendierung, genannt, ist eine disziplinarrechtliche Entscheidung.

Was ist eine einvernehmliche Suspendierung?

Bei einer einvernehmlichen Suspendierung sind Arbeitgeber und Mitarbeiter sich einig und beschließen gemeinsam die Freistellung von der Arbeitspflicht. Dies kann beispielsweise bei einem Sabbatical geschehen, wenn ein Angestellter für sechs Monate oder auch ein Jahr von seinen arbeitsrechtlichen Pflichten entbunden wird, um eine Auszeit zu nehmen.

Wie kann eine Suspendierung kombiniert werden?

Eine Suspendierung kann auch mit einer Kündigung kombiniert werden. In einem solchen Fall liegt zwar keiner der genannten Gründe vor, aus arbeitsrechtlicher Sicht werden diese in der Regel dennoch anerkannt. So kann der Arbeitgeber einen Mitarbeiter beispielsweise für die Zeit der Kündigungsfrist unter Fortzahlung des Gehalts suspendieren.

Ist die Behörde mit der Suspendierung unzulässig?

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Wartet die Behörde mit der Suspendierung ohne erkennbaren Grund lange ab und leistet der Beamte in dieser Zeit seinen Dienst ordnungsgemäß, kann die plötzliche Suspendierung unzulässig sein. Gegen zwei Kollegen werden wegen desselben Vergehens Disziplinarverfahren eingeleitet.

Was hat die suspendierende Behörde zu beachten?

Folgende Formvorgaben hat die suspendierende Behörde zu beachten: Die Suspendierung und der Einbehalt von Bezügen müssen schriftlich angeordnet werden. Beides muss hinreichend bestimmt und verständlich ausgedrückt sein (z.B. muss die exakte Höhe des Einbehalts genannt sein). Der Beamte ist in aller Regel vorher anzuhören.

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