Inhaltsverzeichnis
- 1 Was bedeutet unmittelbare Gefahr?
- 2 Was ist ein gefahrenverdacht?
- 3 Was sind giftige Stoffe in der Gefahrgutklasse 6?
- 4 Welche Gefahren liegen bei Großveranstaltungen vor?
- 5 Was fällt unter den Begriff öffentliche Sicherheit?
- 6 Wann spricht man von Gefahr im Verzug?
- 7 Wann geht eine nur abstrakte in eine konkrete Gefahr über?
Was bedeutet unmittelbare Gefahr?
unmittelbare Gefahr (z.B. nach Art. 15 Abs. 1 BayVersG). eine Gefahr für Leib und Leben.
Was ist ein Verhaltensstörer?
Der Verhaltensstörer ist der „Verursacher“ der Gefahr (§ 6 Abs. Der Zustandsstörer übt die tatsächliche oder rechtliche Sachherrschaft über die Sache aus, von der die Gefahr oder Störung ausgeht (§ 7 PolG).
Was ist ein gefahrenverdacht?
Ein Gefahrenverdacht ist gegeben, wenn aus der Sicht eines verständigen und objektiven Betrachters Anhaltspunkte für eine Gefahr der öffentlichen Sicherheit und Ordnung vorliegen.
Welche Stoffe und Gegenstände sind in der Gefahrgutklasse enthalten?
In der letzten Gefahrgutklasse werden alle Stoffe und Gegenstände zusammengefasst, die während des Transportes eine andere, bisher nicht genannte Gefahr darstellen können. So z.B. Stoffe, die beim Einatmen von Feinstaub die Gesundheit gefährden können, die entzündbare Dämpfe abgeben oder umweltgefährdende Stoffe.
Was sind giftige Stoffe in der Gefahrgutklasse 6?
Stoffe, die unter die Gefahrgutklasse 6 fallen, sind giftige Stoffe (6.1) oder ansteckungsgefährliche Stoffe (6.2). Stoffe, die bekanntermaßen durch Einatmen, Verschlucken sowie bei Berührungen mit der Haut schon in relativ kleinen Mengen gesundheitsschädlich sind, werden in der Gefahrgutklasse 6.1 zusammengefasst.
Was ist ein Gefahrenzeichen vor einer Einmündung?
Steht ein Gefahrenzeichen vor einer Einmündung, so weist auf einem Zusatzschild ein schwarzer Pfeil in die Richtung der Gefahrenstelle, falls diese in der anderen Straße liegt. Verkehrszeichen Vorschriftzeichen… Auch Verkehrszeichen oder weiße Markierungen auf der Straßenoberfläche enthalten Gebote und Verbote.
Welche Gefahren liegen bei Großveranstaltungen vor?
Es liegt eine konkrete Gefahr vor. Beispiel 2: Bei Großveranstaltungen gehen mitgeführte Glasflaschen und Gläser häufig zu Bruch und stellen eine Verletzungsmöglichkeit für die Teilnehmer dar. Die zuständige Polizeibehörde verfügt ein Verbot, Glasbehältnisse mit sich zu führen.
Wann liegt eine Gefahr vor?
Eine Gefahr(enlage) liegt vor, wenn eine Sachlage oder ein Verhalten bei ungehindertem Geschehensablauf mit hinreichender Wahrschein- lichkeit in absehbarer Zeit die öffentliche Sicherheit oder Ordnung schädigen wird.
Was fällt unter den Begriff öffentliche Sicherheit?
Öffentliche Sicherheit umfasst den Schutz der Unverletzlichkeit der objektiven Rechtsordnung, den Schutz der subjektiven Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen sowie den Schutz des Bestandes des Staates und sonstiger Träger der öffentlichen Gewalt, ihrer Einrichtungen und Veranstaltungen.
Was ist konkrete Gefahr?
Eine konkrete Gefahr beinhaltet jede Sachlage, die bei ungehindertem Ablauf des objektiv zu erwartenden Geschehens mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einer Verletzung der Schutzgüter führt. Beispiel: Eine Person sitzt neben einer Benzin-Zapfsäule, hat Zigarette und Feuerzeug in der Hand.
Wann spricht man von Gefahr im Verzug?
wenn nicht anstelle der zuständigen Behörde oder Person eine andere Behörde oder Person handelt, wird im Verfahrensrecht als „Gefahr im Verzug“ (GiV) bezeichnet. Voraussetzung hierfür ist, dass der Gefahreneitritt bereits so nahe ist, dass das Eingreifen der zuständigen Behörde nicht mehr abgewartet werden kann.
Wer ist für die öffentliche Sicherheit zuständig?
Als „öffentliche Ordnung“ wird die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln bezeichnet, welche sowohl für das Verhalten des Einzelnen als auch deren Befolgung in der Öffentlichkeit gelten. Es ist Aufgabe der Polizei, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten.
Wann geht eine nur abstrakte in eine konkrete Gefahr über?
Abstrakte Gefahr / konkrete Gefahr Die Gefahr ist dann abstrakt, wenn ein gewisses Gefahrenpotential zwar besteht, ein sofortiger Handlungsbedarf jedoch nicht gegeben es. Das Polizeirecht setzt für das polizeiliche Handeln in der Regel allerdings eine konkrete Gefahr voraus.