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Was bedeutet Zwangsversteigerung zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft?
Zum Zwecke der Aufhebung der Gemeinschaft erfolgt die Zwangsversteigerung (Teilungsversteigerung), wenn die Teilung eines mehreren Miteigentümern gehörenden Grundstücks in Natur nicht möglich ist. Diese Gemeinschaft muss grundsätzlich im Ganzen aufgehoben werden (§ 180 ZVG).
Was passiert bei einer Teilungsversteigerung?
Die Teilungsversteigerung erfüllt den Zweck, das nicht teilbare Vermögen – also die Immobilie oder das Grundstück – in eine teilbare Geldsumme umzuwandeln. Nach der Versteigerung erhält jeder der Partner seinen Anteil am Vermögen und die Bruchteilsgemeinschaft ist aufgehoben.
Wie wird die Zwangsversteigerung durchgeführt?
bei der Zwangsversteigerung erhält der Höchstbietende den Zuschlag und erwirbt das zu versteigernde Haus. Aus dem daraus erzielten Erlös werden dann die Forderungeen gegenüber dem Gläubiger bezahlt Eine Zwangsversteigerung des Hauses ist der letzte Schritt für einen Gläubiger, um seine Forderung beim Schuldner durchsetzen zu können.
Was ist eine Versteigerung?
Die Versteigerung ist erfolgt, ein Haus wechselt seinen Eigentümer. Eine Auktion ist eine der ältesten Handelsarten. Solche Versteigerungen werden auch in Form von Zwangsversteigerungen angewandt, wenn Eigentum wie z.B. die Immobilie eines Schuldners im Zuge einer Zwangsvollstreckung verwertet werden.
Was sollten sie beachten vor der Versteigerung der Immobilie?
Ebenso wertvoll kann das Wissen von Nachbarn sein. Neben dem baulichen Zustand der Immobilie sollten Sie die rechtlichen Modalitäten prüfen: Studieren Sie im Vorfeld der Versteigerung alle Papiere beim zuständigen Amtsgericht genau.
Was ist eine Zwangsvollstreckung eines Hauses oder Wohnung?
Eine Zwangsversteigerung des Hauses ist der letzte Schritt für einen Gläubiger, um seine Forderung beim Schuldner durchsetzen zu können. Diese erfolgt nur, wenn der Gläubiger einen Antrag dazu stellt. Es können auch mehrere Gläubiger gemeinsam einen Entrag zur Zwangsvollstreckung und damit zur Versteigerung eines Hauses oder Wohnung stellen.