Was benötigt man für eine Außerbetriebsetzung?

Haben Sie Ihr Fahrzeug verschrotten lassen und möchten das Kfz endgültig außer Betrieb setzen, suchen Sie mit folgenden Unterlagen eine Kfz-Zulassungsstelle auf: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Kennzeichenschilder. Verwertungsnachweis des Entsorgungsbetriebs.

Was ist der Unterschied zwischen Außerbetriebsetzung und Stilllegung?

Seit 01. März 2007 gibt es keinen Unterschied mehr zwischen vorübergehender Abmeldung und endgültiger Stilllegung Ihres Fahrzeugs. Sollten Sie jedoch wissen, dass das Fahrzeug nicht mehr zugelassen werden soll, dann können Sie eine endgültige Außerbetriebsetzung beantragen.

Wird der Fahrzeugbrief zur Abmeldung benötigt?

Um Ihr Fahrzeug abzumelden, benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen: gültiger Personalausweis oder Pass. Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein) Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)

Was bedeutet externe Außerbetriebsetzung?

Der Fahrzeughalter oder ein anderer Verfügungsberechtigter können die Außerbetriebsetzung (umgangssprachlich „Abmeldung“ oder „Stilllegung“) eines Fahrzeuges beantragen. Die Außerbetriebsetzung kann sowohl für Fahrzeuge mit WL-Kennzeichen als auch für auswärtige Fahrzeuge im BürgerService durchgeführt werden.

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Wie lange dauert die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs?

Die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs kann innerhalb von sieben Jahren wieder rückgängig gemacht werden. Hierfür brauchen Sie nur den Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (TÜV). Wollen Sie das Fahrzeug nach acht Jahren oder noch später nach Stilllegung wieder zulassen, dann benötigen Sie ein Gutachten von einem dafür zugelassenen Gutachter.

Ist das Fahrzeug nicht mehr zugelassen?

Sollten Sie jedoch wissen, dass das Fahrzeug nicht mehr zugelassen werden soll, dann können Sie eine endgültige Außerbetriebsetzung beantragen. Für die endgültige Abmeldung müssen Sie der Zulassungsstelle einen Verwertungsnachweis vorlegen. Diesen Nachweis bekommen Sie von einem Auto-Entsorgungsbetrieb.

Wie lange dauert die endgültige Stilllegung ihres Fahrzeugs?

Seit 01. März 2007 gibt es keinen Unterschied mehr zwischen vorübergehender Abmeldung und endgültiger Stilllegung Ihres Fahrzeugs. Die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs kann innerhalb von sieben Jahren wieder rückgängig gemacht werden.

Ist das Fahrzeug nach acht Jahren wieder zugelassen?

Wollen Sie das Fahrzeug nach acht Jahren oder noch später nach Stilllegung wieder zulassen, dann benötigen Sie ein Gutachten von einem dafür zugelassenen Gutachter. Sollten Sie jedoch wissen, dass das Fahrzeug nicht mehr zugelassen werden soll, dann können Sie eine endgültige Außerbetriebsetzung beantragen.

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