Was besagt das Recht am eigenen Bild?

Das Recht am eigenen Bild besagt, dass grundsätzlich ohne Einwilligung Bildnisse nicht verbreitet oder veröffentlicht werden dürfen. Im Zweifel haben Fotografen und Bildverwender die Einwilligung der Betroffenen zu beweisen.

Was sollten Fotografen und Verwender beweisen?

Fotografen und Verwender müssen im Streitfall beweisen, dass die abgelichteten Personen mit der Aufnahme und späteren Verwendung des Fotos, Bildes oder Videos einverstanden waren. Um Beweisschwierigkeiten zu vermeiden, sollte möglichst eine schriftliche Einwilligung eingeholt werden.

Wie kann der bildverwender seinen Anspruch gerichtlich geltend machen?

Der unberechtigte Bildverwender hat dann im Rahmen einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zu versprechen, dass er keine weiteren Verstöße herbeiführen wird. Zudem muss er die Rechtsanwaltskosten der Betroffenen zahlen. Kommt der Bildverwender dem nicht nach, so kann der Abgelichtete seinen Anspruch sodann gerichtlich geltend machen.

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Kann ich deine Bilder oder Fotos kennzeichnen?

Du brauchst deine Bilder nirgendwo anmelden oder kennzeichnen zu lassen, damit diese unter dem Schutz des Urheberrechts stehen. Deine Bilder oder Fotos sind also sofort geschützt, sofern die nötige Schöpfungshöhe erreicht ist. Was bedeutet “nötige Schöpfungshöhe”?

Was sind die rechtlichen Vorschriften für Fotos und Bilder?

Die rechtlichen Vorschriften und Regelungen für Fotos und Bilder werden unter dem Oberbegriff „Bildrecht“ zusammengefasst. Neben dem Urheberrecht für Bilder, welches im Urheberrechtsgesetz (UrhG) festgelegt ist, gilt es vor allem, das Kunsturheberrechtsgesetz (KunstUrhG) zu beachten.

Wie kann ich das Urheberrecht bei Bildern definieren?

Teilweise wird jedoch um die Nennung des Urhebers gebeten. Eine Faustregel lässt sich also für die Verwendung lizenzfreier Bilder nicht definieren. Wichtig ist, dass Du bei jedem Anbieter speziell in die Nutzungsbedingungen siehst und dementsprechend das Urheberrecht bei Bildern im Zweifelsfall auszeichnest.

Ist eine Veröffentlichung von Filmen oder fotografieren strafbar?

Dabei ist es irrelevant, ob es sich um ein unerlaubtes Filmen oder Fotografieren von Privatpersonen handelt. Strafbar ist zudem auch eine Veröffentlichung von Aufnahmen im Internet – zum Beispiel auf Facebook oder über einen Livestream – wenn diese Handlung bewusst gegen den Willen der abgebildeten Person verstößt.

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Warum sind hilflose Fotos strafbar?

Als hilflos gelten dabei auch Personen, welche unter dem Einfluss von Alkohol bzw. Drogen stehen. Gemäß § 201a StGB machen sich Personen, welche Fotos von anderen aufnehmen, strafbar, wenn diese unerlaubt hergestellt oder verbreitet werden.

Was ist die Erlaubnis zur Verbreitungsart?

Die Erlaubnis muss sich auch auf die spezielle Verbreitungsart beziehen. Wenn Sie zum Beispiel die Erlaubnis haben, ein Bild für private Zwecke zu nutzen, heißt dies noch lange nicht, dass Sie es auf Facebook oder Twitter verbreiten dürfen. Gerade das Verbreiten von Bildern auf sozialen Netzwerken wird von vielen Urhebern gerne untersagt.

Was gilt für ein urheberrechtlich geschütztes Bild?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie ein urheberrechtlich geschütztes Bild verwenden wollen, gilt es zwei Schritte zu beachten: Sie müssen eine korrekte Quellenangabe anfügen und zudem die Erlaubnis des Urhebers einholen. Dabei ist es egal, ob Sie die Bilder kommerziell nutzen oder zum Beispiel nur mit Ihrem privaten Facebook-Account posten.

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Ist das Verbreiten von Bildern untersagt?

Gerade das Verbreiten von Bildern auf sozialen Netzwerken wird von vielen Urhebern gerne untersagt. Versichern Sie sich also, dass Sie das Bild auch für diese Zwecke nutzen dürfen. Wenn auf dem Bild Personen zu sehen sind, müssen diese ebenso der Verbreitung des Bildes zustimmen.