Was beschreibt der Konsolidierungskreis?

1. Begriff: Bezeichnung für die in den Konzernabschluss einzubeziehenden Unternehmen. 2. Regelungen nach HGB: Nach § 294 HGB Mutterunternehmen sowie alle Tochterunternehmen; auch Gemeinschaftsunternehmen, die gemäß § 310 HGB nach der Methode der Quotenkonsolidierung einbezogen werden.

Was muss konsolidiert werden?

Sinn und Zweck der Konsolidierung ist es, die Vermögensgegenstände und Schulden sowie die Aufwendungen und Erträge (Delta = Jahresergebnis aus der GuV) aller Konzerngesellschaften in einer Bilanz / GuV zusammenzufassen.

Was ist konsolidiertes Eigenkapital?

Der auf die Konzernunternehmen entfallende Teil des Eigenkapitals wird im Folgenden mit der Beteiligung der Konzernunternehmen an dem Tochterunternehmen verrechnet (konsolidiert), so dass diese nicht im Konzernabschluss erscheinen.

Was ist eine konsolidierte Bilanz?

Bei einer konsolidierten Bilanz werden unterschiedliche Bilanzposten miteinander verrechnet. Hierbei wird unterschieden zwischen: 1. Kapitalkonsolidierung: Aufrechnung von Eigenkapital und Beteiligungen. 2. Erfolgskonsolidierung: Eliminierung von Zwischengewinnen aus konzerninternen Lieferungen und Leistungen.

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Was ist eine Bilanz verschiedener Konzerne?

Aus den Bilanz en verschiedener, einem Konzern angehörender Unternehmen erstellte Bilanz. Zusammenfassung der Bilanz en der Muttergesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften zu einer »Konzernbilanz«. Interne Forderungen, Verbindlichkeiten und Beteiligungen innerhalb der Unternehmensgruppe bleiben dabei unberücksichtigt.

Was ist eine Zusammenfassung der Konzernbilanz?

Zusammenfassung der Einzelbilanz en ( Bilanz) verbundener – Unternehmen, die zu einem – Konzern gehören ( Konzernbilanz ). ist die Bilanz, die für einen Konzern aufgestellt wird. Sie entsteht durch Zusammenfassung der Bilanz en der einzelnen, dem Konzern zugehörigen Unternehmen.

Was ist eine bankkonzernbilanz?

Bankkonzernbilanz. Nach bestimmten Regeln aus der Zusammenfassung von Einzelbilanz en der Bankkonzernunternehmen bzw. des Bankkonzernmutter- mit den – tochterunternehmen entstehend. Bei Instituts- und Finanzholdinggruppen nach KWG vorgeschrieben. Aus den Bilanz en verschiedener, einem Konzern angehörender Unternehmen erstellte Bilanz.