Was betrifft die steuerfreien Zuwendungen an Arbeitnehmer?

Diese Abgrenzung betrifft insbesondere Sachzuwendungen, die bisher in Form von Gutscheinen und Geldkarten gewährt wurden. Für die Arbeitgeber ergibt sich daraus die Notwendigkeit, steuerfreie Zuwendungen an Arbeitnehmer im Hinblick auf die neuen Regelungen zu überprüfen.

Welche Leistungen sind steuerfrei und sozialabgabenfrei?

Voraussetzung für die Anwendung Leistungen der Arbeitgeber, welche steuerfrei und sozialabgabenfrei sind, ist in den meisten Fällen, dass die steuerfreien Zuschläge zusätzlich zu dem vereinbarten Arbeitslohn erbracht werden. Tipp 1: Fahrtkostenzuschüsse oder Jobtickets bis 44 € – als steuerfreie Arbeitgeberleistungen?

Was sind die Vorteile von steuerfreiem Arbeitslohn?

Extras besonders als steuerfreie Arbeitgeberleistungen helfen bei der Mitarbeitermotivation. Die üblichen Gehaltserhöhungen ziehen für den Arbeitgeber und für den Arbeitnehmer erhebliche Abzüge nach sich und lassen nennenswertes Geld an den Fiskus und in die Sozialkassen abfließen. KMU nutzen die Vorteile von steuerfreiem Arbeitslohn viel zu wenig.

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Welche Leistungen sind für Arbeitgeber steuerfrei?

Tipp 3: Überlassung von PC, Handy oder Tablets Tipp 4: 500 € im Jahr für Leistungen der Gesundheitsförderung Tipp 5: Warengutscheine bis 44 € sind als Leistungen vom Arbeitgeber steuerfrei Tipp 6: Essensmarken oder Menü- bzw. Restaurant-Schecks für Arbeitnehmer bis 558 Euro im Jahr (3,10 Euro täglich) steuerfrei

Wann dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Zuschuss gewähren?

Seit 2019 dürfen Unternehmen ihren Mitarbeitern einen steuerfreien Zuschuss für die Nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln gewähren. Es werden sowohl Einzel- und Mehrfachfahrscheine als auch Monats- oder Jahreskartentickets gefördert. Der Gesetzgeber hat eine strikte Trennung von Sach- und Geldzuwendungen vorgenommen.

Was kann der Arbeitgeber steuerfrei an seine Mitarbeiter gewähren?

Ab 2019 kann der Arbeitgeber weitere Leistungen steuerfrei an seine Mitarbeiter gewähren: für ein Job-Ticket und für ein Dienstfahrrad. Lassen Sie sich aber nicht auf eine Gehaltsumwandlung ein, weil dann die Steuerfreiheit entfällt.

Was ist die steuerlich unkomplizierteste Variante?

Die steuerlich unkomplizierteste Variante ist ein Fitnessraum in der Firma, den Mitarbeiter kostenlos nutzen dürfen. „Das ist kein steuerpflichtiger Vorteil“, sagt Klaus Bührer, Steuerberater und Partner bei der Kanzlei Dornbach in München.

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