Was bezahlt man für Wasser?

Wie genau die Bezahlung der Wasserversorgung geregelt ist, sehen Sie in Ihrem Mietvertrag. Zu einer Grundgebühr für jeden Anschluss addieren die Stadtwerke die Kosten für den tatsächlichen Verbrauch.

Wer kümmert sich um Wasseranschluss?

Ob Sie in Ihrem neuen Heim Wasser anmelden müssen, hängt in der Regel davon ab, ob Sie Mieter oder Eigentümer sind. Für Mietobjekte gilt zumeist: Die Wasser-Anmeldung ist Vermietersache. Wenn Sie eine Wohnung oder ein Haus mieten, kümmert sich im Regelfall der Vermieter um die Anmeldung des Wassers.

Wer muss den Wasseranschluss bezahlen?

Nach geltender Rechtsprechung ist es so, dass der Wasseranschluss von der Seite bezahlt wird, die die Erforderlichkeit der Veränderung zu verantworten hat. Da das Unternehmen die Leitungserneuerung anordnete und die Anlieger vor vollendete Tatsachen stellte, muss sie die Kosten selbst bezahlen.

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Kann man den Wasseranbieter wechseln?

Ihren Wasseranbieter wechseln. Der Wunsch, den Wasser-Anbieter zu wechseln, ist dabei durchaus nachvollziehbar. Denn die Preise pro 1.000 Liter variieren teilweise um den Faktor 8. Je nach Region zahlt man f r Wasser daher entweder weniger oder mehr. Beeinflussen kann man das derzeit in Deutschland nur sehr begrenzt.

Wie bleibt die Wasserversorgung in der öffentlichen Hand?

Darum soll die Wasserversorgung auch weiterhin in der öffentlichen Hand bleiben, denn nur so kann ein Zugang zu Wasser gewährleistet werden, der unabhängig von Profit und Marktentwicklungen ist. Der Wunsch, den Wasser-Anbieter zu wechseln, ist dabei durchaus nachvollziehbar. Denn die Preise pro 1.000 Liter variieren teilweise um den Faktor 8.

Kann man mit der Qualität des Wassers nicht zufrieden sein?

Sollten Sie mit der Qualität des Wassers nicht zufrieden sein, müssen Sie sich an Ihre Stadt bzw. Kommune wenden. Diese kann Ihnen etwaige mögliche Alternativen aufzeigen. Aber auch die lokalen Wasseranbieter bzw. Stadtwerke können Sie in diesem Falle gut beraten.

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Wie ist die Abrechnung von Wasserzählern verbindlich?

Hamburg beispielsweise schreibt die Abrechnungspflicht seit 2006 für Bestands- und Neubauten verbindlich vor. Teils werden Ausnahmen erlaubt, soweit der Einbau von Wasserzählern nur mit einem unzumutbar hohen Aufwand erfolgen kann.