Was brauche ich um eine Einzelfirma zu gründen?
Im Prinzip braucht es dazu lediglich den Eintrag ins Handelsregister. Dieser ist zwingend notwendig, wenn der Jahresumsatz CHF 100’000 übersteigt und es sich um ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe handelt. Eine Einzahlung eines fixen Grundkapitals ist nicht nötig.
Wann muss ich eine Einzelfirma gründen?
Die Einzelfirma muss erst ab einem Jahresumsatz von CHF 100’000 im Handelsregister eingetragen werden. Viele Neugründer stellen sich somit die Frage ob eine Eintragung im Handelsregister sinnvoll ist und die damit zusammenhängenden Kosten nicht besser eingespart werden sollten.
Ist ein selbständiger Unternehmer selbständig?
Grundsätzlich gilt: Im Sinne des § 14 BGB handelt ein Selbständiger, ob Gewerbetreibender oder Freiberufler, dann als Unternehmer, wenn der Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Zusammenhang zu seiner beruflichen Betätigung steht. Ein Beispiel: Man bucht als selbständiger Anwalt einen Flug zu seinem nächsten Kunden.
Warum hat ein selbständiger nur eine Firma?
Ein Selbständiger hat nur dann eine Firma, wenn: Der Begriff „Firma“ stammt aus dem Handelsrecht und bezeichnet gemäß § 17 Abs. 1 HGB nicht ein Unternehmen als Ganzes, sondern lediglich den Namen, unter welchem ein Kaufmann seine geschäftliche Tätigkeit betreibt.
Wann ist ein selbständiger ein Freiberufler?
Sofern keine Anhaltspunkte für eine freiberufliche Tätigkeit vorliegen, sind Selbständige nach § 15 EStG zunächst einmal grundsätzlich Gewerbetreibende. Man muss sein Gewerbe gemäß § 14 Abs. 1 GewO beim Gewerbeamt anmelden und unterliegt der Gewerbesteuer nach § 2 GewStG. Wann ist ein Selbständiger ein Freiberufler?
Wann ist ein selbständiger ein Gewerbetreibender?
Eine Selbständigkeit liegt vor, wenn man: Als Selbständiger ist man entweder ein Gewerbetreibender oder aber freiberuflich tätig. Wann ist ein Selbständiger ein Gewerbetreibender? Gewerbetreibender im Sinne des Gewerberechts ist jeder, der ein Gewerbe betreibt. Ein Gewerbe wird durch die folgenden Merkmale gekennzeichnet: