Was brauche ich zum Besichtigungstermin?

FAQ: Unterlagen Wohnungsbesichtigung

  • Personalausweis bzw. Reisepass.
  • Mieterselbstauskunft.
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
  • Einkommensnachweise.
  • Arbeitsvertrag.
  • SCHUFA-Auskunft (optional)
  • Mietbürgschaft (optional)
  • Lebenslauf (optional)

Wie ist der Mieter verantwortlich für seine Einbauten und Umbauten?

Mieter ist verantwortlich für die Beschaffenheit seiner Einbauten und Umbauten. Egal welche Art der baulichen Veränderung der Mieter vornimmt, am Ende haftet er allein für die fachgerechte Ausführung. Das bedeutet, als Mieter ist man für alle Schäden oder Mängel verantwortlich, die sich durch Einrichtungen, Einbauten oder Umbauten ergeben,

Warum ist man als Mieter verantwortlich?

Das bedeutet, als Mieter ist man für alle Schäden oder Mängel verantwortlich, die sich durch Einrichtungen, Einbauten oder Umbauten ergeben, mit denen man die Mietwohnung versehen hat. Ein Mangel kann zum Beispiel ein fehlender Trittschallschutz bei einem verlegten Laminatfußboden sein (BGH, Urteil vom 6.10.2004, WuM 2004, 715).

Was ist die Höhe des mietentgeltes?

Die Höhe des Mietentgeltes bestimmt sich nach der tatsächlichen (MRG-) Nutzfläche der Wohnung (en) im ausgebauten Zustand; die Betriebskostenanteile sind nach § 17 (24) MRG zu berechnen und im Wege einer Jahrespauschalverrechnung zu bezahlen. Vereinbart wird, daß der Mieter die Kosten für Strom, Gas und Telefon aus eigenem zu tragen hat.

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Wer haftet für die Veränderung der Mietwohnung?

Egal welche Art der baulichen Veränderung der Mieter vornimmt, am Ende haftet er allein für die fachgerechte Ausführung. Das bedeutet, als Mieter ist man für alle Schäden oder Mängel verantwortlich, die sich durch Einrichtungen, Einbauten oder Umbauten ergeben, mit denen man die Mietwohnung versehen hat.