Was darf der Vermieter alles in den Nebenkosten berechnen?

Wir erklären, welche Kosten Vermieter umlegen dürfen und geben Beispiele für nicht umlegbare Nebenkosten.

  1. Grundsteuer.
  2. Betriebskosten eines Fahrstuhls.
  3. Müllbeseitigungskosten und Straßenreinigung.
  4. Gebäudereinigung.
  5. Ungezieferbekämpfung.
  6. Gartenpflege.
  7. Verwaltungskosten.
  8. Reparatur- und Instandhaltungskosten.

Ist Strom und Wasser in den Nebenkosten enthalten?

Die Wasser- und Heizungskosten, die durch den Verbrauch der Mieter anfallen, sind tatsächlich als Nebenkosten zu sehen. Der vom Mieter selbst verbrauchte Strom wird in der Regel vom Versorger direkt abgerechnet und findet sich nicht in der Betriebskostenabrechnung wieder.

Was legt die Betriebskostenverordnung fest?

Die Betriebskostenverordnung legt fest, welche Betriebskosten einer Wohnung der Eigentümer selbst zahlen muss. Als Betriebskosten für eine Wohnung gelten sämtliche Kosten, die dem Besitzer durch das Eigentum an der Wohnung und deren laufende Bewirtschaftung anfallen. So legt es § 1 der Betriebskostenverordnung (BetrKV) fest.

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Welche einmalig anfallenden Kosten fallen unter die Betriebskosten?

Einmalig anfallende Kosten. Dagegen fallen einmalig oder in nicht voraussehbaren Zeitabständen entstehende Kosten nicht unter den Begriff der Betriebskosten (z. B. zählen die Kosten für eine einmalige Sperrmüllabfuhr nicht zu den Kosten der Müllabfuhr).

Welche rechtlichen Grundlagen sind umlagefähige Betriebskosten?

Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen in Bezug auf umlagefähige Betriebskosten bilden das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) und die Betriebskostenverordnung (BetrKV). Es ist zum einen definiert, wann Kosten umlegbar sind, und zum anderen, welche Arten von Kosten dies konkret betrifft.

Welche Betriebskosten werden jährlich abgerechnet?

Betriebskosten werden jährlich abgerechnet. Über- oder unterschreiten die tatsächlichen Betriebskosten den Gesamtbetrag der monatlich auf die Miete aufgerechneten und vom Mieter/der Mieterin bezahlten Betriebskosten, kann es zu Nachzahlungen oder Gutschriften kommen.