Was darf ein Polizist in der Schweiz?

Von Dir einen Ausweis verlangen, Dich befragen und durchsuchen, Dich abtasten, Deine Taschen durchsuchen, Dich nach Name und Wohnsitz fragen, Dir Sachen (z.B. Spritzen oder Drogen) wegnehmen.

Ist man verpflichtet der Polizei den Ausweis zu zeigen?

In der Polizeidienstverordnung aber heißt es, dass Polizisten generell durch ihre Uniform ausgewiesen sind; den Dienstausweis müssen sie nur vorzeigen, wenn Zweifel bestehen, ob es sich um einen echten Polizisten handelt.

Wie kann die Polizei eine Person durchsuchen?

(1) Die Polizei kann außer in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 4 eine Person durchsuchen, wenn 1. sie nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten werden kann, 2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen,

Wie darf die Polizei Kontrollen durchführen?

In nahezu allen Bundesländern darf die Polizei verdachtsunabhängige Kontrollen durchführen, wenn Sie sich an bestimmten Orten aufhalten, die als gefährlich eingestuft werden. Ein typisches Beispiel ist die Regelung in § 39 Abs. 1 Ziffer 4 PolG NRW. Dies setzt nach § 12 Abs. sich dort gesuchte Straftäter verbergen.

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Ist eine Durchsuchung durch die Polizei erlaubt?

Durchsuchung durch Polizei – Rechtslage Eine Durchsuchung einer Person bzw. deren Tasche zur Strafverfolgung ist gem. § 102 StPO normalerweise nur dann erlaubt, wenn dieser sich der Begehung einer Straftat verdächtig gemacht hat. Dies setzt voraus, dass hinreichende Anhaltspunkte dafürsprechen, dass dieser eine strafbare Handlung begangen hat.

Wie kann die Polizei eine Gefahrenabwehr durchführen?

Inwieweit die Polizei eine Person zur Gefahrenabwehr durchführen darf, richtet sich nach dem Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslandes. Dieses lautet etwa in Nordrhein-Westfalen wie Folgt (vgl. § 39 PolG NRW): (1) Die Polizei kann außer in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 4 eine Person durchsuchen, wenn