Was darf ich als Mieter fragen?

Grundsätzlich sind nur Fragen erlaubt, welche im Hinblick auf den Abschluss des Mietvertrags relevant sind. Diese sind Fragen rund um das Arbeitsverhältnis, Beruf, derzeitige Wohnsituation und Nettoeinkommen. Gerade beim Nettoeinkommen ist der Interessent nicht verpflichtet eine Aussage zu tätigen.

Welche Angaben bei Mieterselbstauskunft?

Angaben zum Mietinteressenten: Neben Name und Vorname hinterlassen Sie anschließend sowohl Ihre aktuelle Adresse als auch weitere persönliche Daten wie Mail-Adresse oder Telefonnummer. Ebenso können Sie nach Einkommen, Beruf und Arbeitsverhältnis gefragt werden. Mitmieter müssen die gleichen Angaben hinterlegen.

Was sollten Vermieter beachten?

Um dies tun zu können, sollte er dem Mietinteressenten eine Reihe von Fragen stellen, die Aufschluss über seine Zahlungsfähigkeit, aber auch über andere Eigenschaften, Vorlieben oder Absichten des Interessenten geben. Auch interessant: Wohnung privat vermieten: Was müssen Vermieter beachten? (von der Mietersuche bis zur Übergabe)

Kann der Vermieter nach einem Kinderwunsch gefragt werden?

Wenn Sie nach einer Mitgliedschaft im Verein gefragt werden, und in üblichen Freizeit- / Sportvereinen aktiv sind, können Sie dies zutreffend beantworten. Fragt der Vermieter nach einem bestehenden Kinderwunsch, hegt er vielleicht den Hintergedanken, Sie dann von der Bewerberliste zu streichen.

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Wie ist die richtige Auswahl von geeigneten Vermietern?

Die richtige Auswahl von geeigneten Mieter:innen ist für Vermieter:innen essentiell, um möglichen Konflikten in der Zukunft vorzubeugen. Denn wohl jede:r Vermieter:in scheut sich vor Mietnomad:innen und den damit zusammenhängenden Kosten.

Ist der Vermieter unnötig zu beanspruchen?

Um den Vermieter nicht unnötig zu beanspruchen und nicht zu verärgern, sollten nur die Fragen gestellt werden, die der Mietinteressent für sich persönlich als relevant erachtet. 1. Wird die Wohnung befristet oder unbefristet vermietet? 2. Wann ist der frühest oder spätest mögliche Mietbeginn? 3. Ist im Mietvertrag ein Kündigungsverzicht vorgesehen?