Was darf mit der Kaution verrechnet werden?

Sie als Vermieter dürfen folgende Forderungen mit der Mietkaution verrechnen:

  • Mietschulden.
  • offene Nebenkostennachzahlungen.
  • noch zu erwartende Nebenkostennachzahlungen.
  • Mängel oder vom Mieter verursachte Schäden an der Mietsache, die über normale Gebrauchsspuren hinausgehen.

Was muss der Vermieter für kleinere Reparaturen bezahlen?

Dann muss der Vermieter auch für kleinere Reparaturen bezahlen. Achtung: Die hier genannten Obergrenzen von 150 bzw. 300 DM hat der Bundesgerichtshof vor fast 25 Jahren für wirksam erklärt. Heute muss man von höheren Beträgen ausgehen, etwa 100 bis 120 Euro im Einzelfall.

Wie verursacht der Vermieter einen Schaden in der Mietwohnung?

Verursacht der Mieter in der Mietwohnung einen Schaden, ist es für den Vermieter oft am einfachsten, die Kaution oder einen Teil davon einzubehalten, anstatt den Mieter auf Schadensersatz in Anspruch zu nehmen und ggf. einen aufwändigen Rechtsstreit mit diesem zu führen.

Wie endet das Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Mängeln?

Das Zurückbehaltungsrecht des Mieters wegen Mängeln endet mit der Eintragung eines neuen Eigentümers im Grundbuch. (LG Berlin, vom 11.11.05, Az.63 S 37/05) Die einbehaltenen Beträge müssen dem alten Vermieter zurückgezahlt werden. Gegenüber dem neuen Mieter kann das Zurückbehaltungsrecht nur wieder ausgeübt werden, wenn die Mängel fortbestehen.

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Welche Kosten trägt der Vermieter für Schönheitsreparaturen und Renovierungen?

Die Kosten der Schönheitsreparaturen beziehungsweise Renovierungsarbeiten trägt, bei wirksamer Abwälzung, der Mieter. Sobald die Kostenhöhe und damit zugleich auch Schadensersatzhöhe für nicht oder mangelhaft ausgeführte Schönheitsreparaturen und Renovierungsarbeiten feststeht, verrechnet der Vermieter die Kautionssumme mit seinem Anspruch.