Was deckt der Beratungshilfeschein ab?

Abgedeckt ist durch den Beratungshilfeschein zunächst nur die Beratung durch den Rechtsanwalt. Erst wenn das Ergebnis der Beratung dahin führt, dass eine Vertretung des Mandanten erforderlich ist, werden auch die Anwaltskosten einer Vertretung durch den Anwalt auch von der Staatskasse übernommen.

Wann bekommt man einen Beratungshilfeschein?

Beratungshilfe erhält, wer nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die für eine Beratung oder Vertretung erforderlichen Mittel nicht aufbringen kann. Dies sind in der Regel Personen, die laufende Leistungen zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch („Sozialhilfe“) beziehen.

Was muss ich haben um den Beratungshilfeschein bei Gericht zu bekommen?

Beratungshilfeschein vom Amtsgericht

  1. ausgefülltes Beratungshilfeformular (PDF)
  2. aktueller Kontoauszug.
  3. Mietvertrag.
  4. Nachweis über monatliche Versicherungs- und Kreditraten.
  5. ggf. letzte Lohnabrechnung (nicht älter als drei Monate)
  6. ggf. Bescheinigung über den Bezug von Sozialleistungen (ALG I/II, Grundsicherung)
  7. ggf.
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Wer hat Anspruch auf einen Beratungshilfeschein?

Grundsätzliche Voraussetzung für die Bewilligung von Beratungshilfe ist, dass der Rechtssuchende die erforderlichen Mittel nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen kann. Als weitere Voraussetzung wird gefordert, dass die Inanspruchnahme der Beratungshilfe nicht mutwillig erscheint.

Was beinhaltet die Beratungshilfe?

Beratungshilfe umfasst die Beratung und außergerichtliche Vertretung durch einen Rechtsanwalt oder eine andere Person. Das bedeutet, dass Sie z.B. in einer rechtlichen Auseinandersetzung sich entweder nur beraten lassen können, so dass Sie alles Weitere selbst erledigen können.

Was zahlt die Beratungshilfe?

Was kostet die Beratungshilfe? Wenn Sie einen Beratungshilfeschein haben, rechnet der Berater (Rechtsanwalt, Steuerberater usw.) seine Kosten direkt mit dem Gericht ab. Damit müssen Sie nichts bezahlen, außer einer geringen Beratungshilfegebühr (Schutzgebühr) von maximal 15 Euro.

Was kostet ein Beratungshilfeschein?

Dem RA steht gegenüber dem Rechtsuchenden, den er berät, gemäß Nr. 2500 VV RVG eine Beratungshilfegebühr von 15,00 EUR zu, die er nach dessen wirtschaftlichen Verhältnissen ermäßigen oder erlassen kann.

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Wer bekommt Prozesskostenhilfe Einkommensgrenze?

Wer sich scheiden lassen möchte, allerdings die Gerichts- und Anwaltskosten nicht tragen kann, darf Prozesskostenhilfe beantragen. Der Anspruch auf Prozesskostenhilfe bzw….Ermittlung des einzusetzenden Einkommens.

Nettoeinkommen 1.800 Euro
abzgl. Freibetrag für Kinder – 340 Euro
Einzusetzendes Einkommen 465 Euro

Wird die Beratungshilfe nur in bestimmten Rechtsgebieten gewährt?

Beratungshilfe wird nur gewährt, wenn die außergerichtliche Beratung oder Vertretung nicht anderweitig erfolgen kann. Des weiteren existieren für bestimmte Rechtsgebiete Institutionen, welche ebenfalls kostenlos bei der außergerichtlichen Beratung und Vertretung helfen.

Was ist von Beratungshilfe umfasst?

Wie viel Geld darf man haben um Prozesskostenhilfe zu beantragen?

Barbeträge und andere Geldwerte bis 5.000 Euro für jede volljährige oder alleinstehende minderjährige Person; 500 Euro für jede unterhaltsberechtigte Person.

Ist die Negativbescheinigung unbefristet ausgestellt?

Die Negativbescheinigung wird unbefristet ausgestellt. Sie bescheinigt, dass Sie am Tag der Ausstellung die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen. Sind noch Fragen offen?

Wie erhalten sie eine pfändungsfreibescheinigung?

Um den Pfändungsfreibetrag auf Ihrem P-Konto zu erhöhen, verlangt die Bank zunächst eine Bescheinigung einer dazu berechtigten und geeigneten Stelle. Gerne stellen wir als geeignete Stelle die Bescheinigung für Sie aus. Sie können uns einfach mit der Ausstellung Ihrer P-Konto-Bescheinigung beauftragen und Sie erhalten die Bescheinigung bequem

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Warum benötigen sie eine Negativbescheinigung?

Grundsätzlich benötigen Sie eine Negativbescheinigung nur, wenn Sie von Ihrem Heimatstaat oder einer deutschen Behörde dazu aufgefordert werden nachzuweisen, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen.