Was deckt die Inventarversicherung ab?

Wie der Name Inventarversicherung schon sagt, ist das Inventar des Betriebs versichert und zwar zum Neuwert. Des Weiteren werden bei einem Schaden auch sonstige Ausgaben, z.B. zur Wiederherstellung verlorener oder zerstörter Akten und Datenträger oder auch die Aufräumkosten ersetzt.

Was ist eine Sachinhaltsversicherung?

Die Sach-Inhaltsversicherung der Generali ersetzt Schäden an kaufmännischer und technischer Betriebseinrichtung, Waren und Vorräten, wenn diese beispielsweise durch Feuer, Einbruchdiebstahl und weitere Elementargefahren beschädigt werden.

Was ist ein Inhaltsversicherung?

Was ist eine Inhaltsversicherung? Eine Firmen-Inhaltsversicherung, auch Inventarversicherung, gewerbliche Inhaltsversicherung oder Geschäftsinhaltsversicherung genannt, schützt Ihr Unternehmen vor den finanziellen Folgen, wenn Ihre kaufmännische und technische Betriebseinrichtung beschädigt oder zerstört werden.

Was ist eine Geschäftsversicherung?

Bei der Geschäftsversicherung handelt es sich nicht um eine einzelne Versicherung, sondern um ein ganzes Bündel an verschiedenen Versicherungen. Je nach individueller Situation kann sich ein Unternehmer mit dieser gebündelten Versicherung gegen unterschiedliche Risiken und Gefahren finanziell…

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Was sind die Beitragssätze bei Abschluss einer Geschäftsversicherung?

Die Beitragssätze richten sich danach, welche Risiken und Gefahren mit der Geschäftsversicherung versichert werden sollen. Je höher die Anzahl dieser zu versichernden Risiken und Gefahren ist, desto höher sind meist auch die Beitragssätze. Was ist bei Abschluss einer Geschäftsversicherung zu beachten?

Welche Schäden werden mit einer Geschäftsversicherung abgesichert?

Mit einer Geschäftsversicherung werden Schäden durch folgende, so genannte FELS-Risiken abgesichert: F: Feuer (Brand, Blitzschlag, Im- und Explosion) E: Einbruchdiebstahl inkl. Vandalismus L: Leitungswasser (Rohrbruch, Frost) S: Sturm und Hagel

Wie lange muss der neue Standort versichert werden?

Je nach Versicherer können der alte und neue Standort bis zu drei Monate lang parallel versichert sein, ohne dass dafür ein zusätzlicher Beitrag fällig würde. Im Falle eines Umzugs muss dem Versicherer der neue Standort zeitnah mitgeteilt werden – bestenfalls, bevor die erste Umzugskiste den alten Standort verlässt.