Was droht bei illegaler Untervermietung?

Wird eine unerlaubte Untervermietung trotz Abmahnung fortgesetzt, kann eine Klage folgen. Erfolgt eine Untervermietung trotz Verbot vonseiten des Vermieters, gilt es als „untervermieten ohne Erlaubnis“ und hat in der Regel eine fristlose Kündigung durch den Vermieter zur Folge.

Was tun bei Verstoß gegen Hausordnung?

Bei einem Mieterverstoß gegen die Hausordnung, in welcher bestimmte Verhaltensweisen zu einem harmonischen Zusammenleben geregelt sind, oder der dadurch entstandenen Störung anderer Mietparteien ist der Vermieter zur Handlung verpflichtet. In der Regel hilft bei einem Verstoß eine Abmahnung.

Was ist illegale Untervermietung?

Von illegaler Untervermietung wird gesprochen, wenn Räume von der Hauptpartei einer dritten Person, die nicht Vertragspartei des Eigentümers/Vermieters ist, entweder zum Gebrauch überlassen oder weitervermietet werden, ohne die nach § 540 Abs. 1 S. 1 BGB erforderliche Erlaubnis des Eigentümers/Vermieters.

Kann der Vermieter gegen eine vertraglich vereinbarte Betriebspflicht verklagen?

Verstößt der Mieter gegen eine vertraglich vereinbarte Betriebspflicht, hat der Vermieter einen Erfüllungsanspruch und kann ihn auf Unterlassung des vertragswidrigen Gebrauchs verklagen (§ 541 BGB).

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Was ist das Recht des Vermieters auf Betriebskosten?

Dem Vermieter steht das Recht zu, die Betriebskosten, die für eine Wohnung anfallen, auf den dort lebenden Mieter umzulegen. Voraussetzung ist jedoch, dass der Vermieter die Höhe der Betriebskosten in der Betriebskostenabrechnung nachweist (s. auch Pflichten Vermieter).

Was gilt für den eigentlichen Vermieter der Wohnung?

Das gilt zunächst einmal auch für den eigentlichen Eigentümer der Wohnung, den Vermieter. Auch der Vermieter muss also das Einverständnis des Mieters abwarten, wenn er die Wohnung betreten möchte, und kann nicht aus Prinzip Einlass fordern.

Kann der Vermieter wegen Vertragsverletzungen kündigen?

Normalerweise kann der Vermieter wegen Vertragsverletzungen nur kündigen, wenn er zuvor eine Abmahnung geschickt hatte, also Ihnen mitgeteilt hatte, dass er Ihr Verhalten als vertragswidrig ansieht und angekündigt hat, dass er nach Ablauf einer Frist oder bei Wiederholung der Vertragsverletzung fristlos kündigen wird.