Was fällt nicht in die Privatinsolvenz?
Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder und Forderungen aus zinslosen Darlehen. Nach § 302 Nr. 2 – 3 InsO werden Geldbußen, Ordnungsgelder, Zwangsgelder sowie Forderungen aus zinslosen Darlehen (Stundung Ihrer Gerichtskosten) ebenso nicht von der Restschuldbefreiung umfasst.
Was kann man alles mit in die Privatinsolvenz nehmen?
Dem Schuldner wird während der privaten Insolvenz lediglich eine bescheidene Lebens- und Haushaltsführung zugesprochen. Luxusartikel können demnach in die Insolvenzmasse fallen. Dies kann auch auf ein Auto zutreffen. Es zählt jedoch zum pfändungsfreien Vermögen, wenn es zur Sicherung des Einkommens benötigt wird.
Ist die Steuererklärung im laufenden Insolvenzverfahren zuständig?
Für die Erstellung der Steuererklärung im laufenden Insolvenzverfahren ist der Insolvenzverwalter zuständig. In der Wohlverhaltensphase ist dann wieder der Schuldner selbst in der Pflicht. Können die Kosten für den Insolvenzverwalter steuerlich abgesetzt werden?
Wie können die Kosten für den Insolvenzverwalter abgesetzt werden?
Die Kosten für den Insolvenzverwalter müssen zwangsläufig gewesen sein, dann können sie als außergewöhnliche Belastungen beim Finanzamt von der Steuer abgesetzt werden.
Wann wird das Insolvenzverfahren eröffnet?
Das Insolvenzverfahren wird nur dann eröffnet, wenn der Insolvenzgrund bereits am 1.3.2020 vorlag (§ 3 COVInsAG). Ziel dieser Sonderregelung ist es, die Fortführung von Gesellschaften zu ermöglichen, die durch die COVID-19-Pandemie in eine finanzielle Schieflage geraten sind und ohne dieses Gesetz insolvent wären.
Wie geht es mit Steuerschulden in die Insolvenz?
Sollten Sie überschuldet sein, haben Sie als Privatperson auch die Möglichkeit, mit Steuerschulden in die Insolvenz zu gehen. Grundsätzlich werden Schulden beim Finanzamt in einer Privatinsolvenz ebenso behandelt wie andere Verbindlichkeiten auch. Somit greift die Restschuldbefreiung auch bei Steuerschulden.