Was fällt unter Chancengleichheit?

Chancengleichheit bezeichnet in modernen Gesellschaften das Recht auf einen gleichen Zugang zu Lebenschancen. In den Bemühungen um Chancengleichheit drückt sich das Verständnis von Gerechtigkeit als Demokratie aus. Mangelnde Chancengleichheit wird als ungerecht empfunden und kann den sozialen Frieden gefährden.

Was ist Verteilungsgleichheit?

Verteilungs- und Chancengleichheit „Verteilungsungleichheit“ meint die ungleiche Verteilung einer wertvollen Ressource (z. B. des Einkommens) bzw. einer (un-)vorteilhaften Lebensbedingung innerhalb der Bevölkerung insgesamt.

Warum ist Chancengleichheit wichtig?

Tatsächlich sind die Chancen in Deutschland ungleich verteilt, und die soziale Mobilität ist gering. Mehr Chancengleichheit würde den Benachteiligten bessere Möglichkeiten zum Aufstieg gewähren. Chancengleichheit wird daher uneingeschränkt positiv bewertet – so wie Freiheit, Gerechtigkeit und Umweltschutz.

Was ist mit Chancengleichheit gemeint?

Aber was genau ist mit Chancengleichheit eigentlich gemeint? Und in welchem Maß ist sie in Deutschland verwirklicht? Ganz allgemein gesprochen besagt das Prinzip der Chancengleichheit, dass alle Bürgerinnen und Bürger die gleiche Chance bekommen sollen, möglichst viel aus ihrem Leben zu machen.

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Was ist das Prinzip der Chancengleichheit?

Ganz allgemein gesprochen besagt das Prinzip der Chancengleichheit, dass alle Bürgerinnen und Bürger die gleiche Chance bekommen sollen, möglichst viel aus ihrem Leben zu machen.

Was ist Chancengleichheit im Bereich der Bildung?

Chancengleichheit als Sicherung gleicher Bildungsangebote Im Bereich der Bildung kann der Staat das tun, indem er sicherstellt, dass alle Kinder und Jugendlichen – über den formal-rechtlichen Zugang hinaus – tatsächlich die Möglichkeit haben eine höhere Bildungseinrichtung zu besuchen, wenn sie die entsprechenden Leistungsvoraussetzungen erfüllen.

Was ist die Rolle des Staates bei der Herstellung von Chancengleichheit?

Aufschlussreich für die Rolle des Staates bei der Herstellung von Chancengleichheit ist die Formulierung in Art. 3 Absatz 2: Hier verpflichtet die Verfassung den Staat dazu, „die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ zu fördern und „auf die Beseitigung bestehender Nachteile“ hinzuwirken.