Was fällt unter die Kapitalertragsteuer?

Sparer, die Geld anlegen in Form von Bankeinlagen, Aktien, Anleihen, Fonds oder Zertifikaten, sind von der Abgeltungssteuer betroffen. Sie wird seit 2009 fällig für Zinsen, Dividenden und realisierte Kursgewinne – sogenannte Kapitaleinkünfte. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag.

Wann fällt die Kapitalertragsteuer an?

Kapitaleinkünfte sind bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei. Erst wenn sie den sogenannten Sparerpauschbetrag überschreiten, wird Kapitalertragsteuer fällig. Der Freibetrag liegt bei 801 Euro im Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 1.602 Euro.

Welche Kapitalerträge unterliegen der Kapitalertragsteuer?

Der Kapitalertragsteuer in Höhe von 25 Prozent unterliegen Kapitalerträge aus Geldeinlagen ( z.B. für Zinsen aus Sparbüchern und Girokonten) und nicht verbrieften sonstigen Forderungen bei Kreditinstituten. Für alle anderen Einkünfte aus Kapitalvermögen beträgt der Steuersatz 27,5 Prozent.

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer, kurz KESt genannt, ist eine Erhebungsform der Einkommensteuer und auch der Körperschaftsteuer. Bekannt ist die Kapitalertragsteuer für alle Österreicher die ihr Geld ansparen, denn von den Zinserlösen müssen wir die Kapitalertragsteuer bezahlen.

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Ist in Österreich kein Freibetrag bei der Kapitalertragsteuer möglich?

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keinen Freibetrag bei der Kapitalertragsteuer. Alles muss verzinst werden.

Wie viele Steuern musst du auf die Kirchensteuer berechnen?

Auf 25 Prozent Abgeltungssteuer musst Du also 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer berechnen. Das macht dann 27 bzw. 27,25 Prozent Steuern aus. Ebenfalls auf die Kapitalertragsteuer wird der Solidaritätszuschlag erhoben, der auf den Pauschalsatz von 25 Prozent fällig wird und dessen Höhe bei 5,5 Prozent liegt.