Inhaltsverzeichnis
Was frage ich einen Mietinteressenten?
Typische Fragen einer Selbstauskunft sind beispielsweise die Höhe des Einkommens, die Zahl der Personen, die die Wohnung beziehen werden und die Frage, ob ein Insolvenzverfahren gegen den Interessenten eröffnet wurde. Auch Fragen zu Haustieren und Musikinstrumenten sind zulässig.
Was für Unterlagen kann ein Vermieter verlangen?
Kopie des Personalausweises. Mieterselbstauskunft. Gehaltsnachweis. Name des Vormieters oder Mietschuldenfreiheitsbescheinigung.
Was kann ein Vermieter vom Mieter verlangen?
Welche Unterlagen für Vermieter wichtig sind
- Selbstauskunft mit Angaben zur Person.
- Einkommensnachweis (z. B. letzte Gehaltsabrechnung, Arbeitsvertrag, letzter Steuerbescheid bei Selbstständigen)
- Schufa-Auskunft.
- Ggf. Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und Mietbürgschaft.
Wie starten sie mit der Mietersuche?
Noch bevor Sie mit der Mietersuche starten, sollten Sie sich über die rechtlichen Vorgaben zu Miethöhe, Mietvertrag und Kaution informieren. So vorbereitet geht es an die Suche und in erste Besichtigungstermine. Hier treffen Vermieter auf Studenten, Familien, Senioren, auf Raucher, Katzenfreunde und Musiker. Es gilt, den idealen Mieter zu finden.
Wie kann der Vermieter die potentiellen Mieter besichtigen?
Der Vermieter hat dann die Qual der Wahl und muss denjenigen Interessenten auswählen, der ihm am geeignetsten und vor allem am zuverlässigsten erscheint. Diese Auswahl zu treffen, ist oft nicht leicht, zumal der Vermieter die potentiellen Mieter in der Regel nur einmal bei der Besichtigung der Wohnung zu Gesicht bekommt.
Was sollten Vermieter beachten?
Um dies tun zu können, sollte er dem Mietinteressenten eine Reihe von Fragen stellen, die Aufschluss über seine Zahlungsfähigkeit, aber auch über andere Eigenschaften, Vorlieben oder Absichten des Interessenten geben. Auch interessant: Wohnung privat vermieten: Was müssen Vermieter beachten? (von der Mietersuche bis zur Übergabe)
Ist der Vermieter unnötig zu beanspruchen?
Um den Vermieter nicht unnötig zu beanspruchen und nicht zu verärgern, sollten nur die Fragen gestellt werden, die der Mietinteressent für sich persönlich als relevant erachtet. 1. Wird die Wohnung befristet oder unbefristet vermietet? 2. Wann ist der frühest oder spätest mögliche Mietbeginn? 3. Ist im Mietvertrag ein Kündigungsverzicht vorgesehen?