Was für ein Delikt ist der Diebstahl?

Erklärung zum Begriff Diebstahl Die Definition von Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese sich rechtswidrig zuzueigenen. Dieser ist ein Vergehen, bei dem eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren drohen.

Welcher Begriff nennt den Gegenstand des Diebstahls?

Fremde bewegliche Sache. Tatobjekt des Diebstahls ist eine fremde bewegliche Sache. Bei einer Sache handelt es sich gemäß § 90 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) um einen körperlichen Gegenstand. Insoweit deckt sich das strafrechtliche Verständnis vom Sachbegriff mit dem zivilrechtlichen.

Wie sind die Tatbestandsmerkmale des Diebstahls?

Der objektive Tatbestand des Diebstahls setzt die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache voraus. Der objektive Tatbestand des Diebstahls hat es ganz schön in sich und will beherrscht werden. Fehler in diesem Bereich wiegen extrem schwer und sorgen für eine schlechte Benotung.

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Was sagt man von Diebstahl?

Von Diebstahl redet man, wenn man jemandem etwas wegnimmt, das einem nicht gehört. Es ist in fast allen Ländern gesetzlich verboten, das zu tun und auch die Gesellschaft verachtet es. In der Bibel lautet eines der Zehn Gebote: „Du sollst nicht stehlen“. Anstatt „stehlen“ sagt man in der Umgangssprache auch „klauen“.

Was ist die Definition von Diebstahl im StGB?

Diebstahl im StGB (© Photographee.eu / Fotolia) Die Definition von Diebstahl ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache in der Absicht, diese sich rechtswidrig zuzueigenen.

Wie strafbar ist der Begriff Diebstahl?

Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar. 2. Erklärung des Begriffs Diebstahl Diebstahl ist ein strafrechtlicher Begriff.

Was bedeutet Diebstahl als Tathandlung?

Diebstahl setzt als Tathandlung die Wegnahme der fremden beweglichen Sache voraus. Unter einer Wegnahme ist der Bruch fremden und die Begründung neuen, nicht notwendigerweise tätereigenen Gewahrsams zu verstehen. Von Relevanz ist also zunächst die Frage, was mit dem Begriff „ Gewahrsam “ gemeint ist.

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