Inhaltsverzeichnis
- 1 Was für steuerfreie Bezüge gibt es?
- 2 Was sind sonstige steuerfreie Bezüge?
- 3 Welche Sachbezüge sind möglich?
- 4 Was sind die EU-Schwellenwerte?
- 5 Was haben die europaweit gültigen Schwellenwerte mit dem Vergaberecht zu tun?
- 6 Wie hoch ist der Schwellenwert für Konzessionen?
- 7 Was sind steuerfreie Arbeitgebererstattungen?
- 8 Welche Zuschläge kann der Arbeitgeber zahlen?
Was für steuerfreie Bezüge gibt es?
Zu den steuerfreien Bezügen zählen zB freiwillige soziale Zuwendungen, Zuwendungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung seiner Arbeitnehmer oder die Benützung von Einrichtungen und Anlagen des Dienstgebers.
Was sind sonstige steuerfreie Bezüge?
Sonstige Bezüge werden bei der Lohnsteuer anders behandelt als laufender Arbeitslohn. Die häufigsten sonstigen Bezüge sind Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien, Jubiläumszuwendungen und Entlassungsentschädigungen.
Was bedeutet steuerfrei Bezug?
Die Lösung sind steuerbegünstigte Zusatzleistungen, so genannte steuerfreie Bezüge, die der Chef bis zu einer gesetzlich festgelegten Höhe abgabefrei gewähren kann, beispielsweise: Frühstück, günstiges Kantinenessen, Essensgutscheine, Restaurant-Schecks.
Welche Sachbezüge sind möglich?
Als Sachbezug gelten gemäß der gesetzlichen Regelung nach Auslaufen der Übergangsfrist nur Gutscheine und Geldkarten, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und die Kriterien des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) erfüllen.
Was sind die EU-Schwellenwerte?
Januar 2018 gelten folgende EU-Schwellenwerte: 1 Für Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Bereich der sog. „klassischen“ öffentlichen Auftraggeber liegt die Grenze bei… 2 Für Bauaufträge liegt der Schwellenwert einheitlich bei 5.548.000 € (ohne USt.). 3 Für Konzessionen beträgt der Schwellenwert ebenfalls 5.548.000 € (ohne USt.). More
Wie hoch ist der Schwellenwert für Bauaufträge?
Für Bauaufträge liegt der Schwellenwert einheitlich bei 5.350.000 € (ohne USt.). Für Konzessionen beträgt der Schwellenwert ebenfalls 5.350.000 € (ohne USt.). Die genannten Werte gelten ab Beginn für die nächsten zwei Jahre.
Was haben die europaweit gültigen Schwellenwerte mit dem Vergaberecht zu tun?
Die europaweit gültigen EU Schwellenwerte haben auch nichts mit den Wertgrenzen zur Nutzung bestimmter Vergabearten im Unterschwellenbereich zu tun. Zudem gibt es Leistungen die ohnehin nicht dem Vergaberecht unterliegen, weil für sie unter anderem nach §§ 107 und 108 GWB Ausnahmen gelten.
Wie hoch ist der Schwellenwert für Konzessionen?
Für Bauaufträge liegt der Schwellenwert einheitlich bei 5.350.000 € (ohne USt.). Für Konzessionen beträgt der Schwellenwert ebenfalls 5.350.000 € (ohne USt.).
Welche Arbeitgeberleistungen gibt es?
Die Benefits haben wir unterteilt in:
- Gutscheine und Geschenke.
- Essenszuschüsse.
- Kindergartenzuschuss & Internetzuschuss.
- Mobilitätsunterstützung: Fahrtkostenzuschuss, Jobticket, Dienstfahrrad & Co.
- Betriebliche Gesundheitsförderung und Erholungsbeihilfe.
- Betriebliche Altersvorsorge und Krankenversicherung.
Was sind steuerfreie Arbeitgebererstattungen?
Findet die Aus- oder Fortbildung im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt, kann der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die Fahrten zur Bildungsstätte demnach als Fahrtkosten in Höhe von 0,30 Euro pro gefahrenem Kilometer erstatten. …
Sonstige Bezüge werden bei der Lohnsteuer anders behandelt als laufender Arbeitslohn. Die häufigsten sonstigen Bezüge sind Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Prämien, Jubiläumszuwendungen und Entlassungsentschädigungen. Mit Wirkung vom 01.01.2004 wurde die früher geltende Grenze von 150 € aufgehoben.
Welche Zuschläge kann der Arbeitgeber zahlen?
Auch Zuschläge sind zusätzliche Zahlungen des Arbeitgebers, die begünstigt werden. Hierzu zählen Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit, die bis zu bestimmten Grenzen steuer- und beitragsfrei zu verzeichnen sind. So ist z.B. auch eine der Höhe nach begrenzte Zahlung zulässig.
Was sind pauschal besteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte?
Steuerfreie oder mit 15 \% pauschalbesteuerte Arbeitgeberleistungen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sind auf die Entfernungspauschale anzurechnen und mindern den Werbungskostenabzug (s. Bescheinigungspflicht in Zeile 17 und 18 der Lohnsteuerbescheinigung).