Was gehört in die Insolvenzmasse?

Die Insolvenzmasse umfasst nach der Legaldefinition des § 35 Insolvenzordnung (InsO) das gesamte Vermögen, das dem Insolvenzschuldner zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt (sogenannter „Neuerwerb“).

Was kann der Schuldner tun um den Verlust seines Unternehmens im Insolvenzfall zu verhindern?

Um die Unternehmensschließung bei Vorliegen einer negativen Prognose für das Betriebsergebnis abzuwenden, hat der Schuldner noch die Möglichkeit, eine Fortführungskaution zu hinterlegen. Diese wird nicht aus dem Unternehmen finanziert, sondern von dritter Seite.

Wie verläuft ein Ausgleichsverfahren?

Durch ein Ausgleichsverfahren erreicht man einen eilschulderlass durch Mehrheitsbeschluss der Gläubiger im Interesse einer Sanierung des schuldenden Unternehmens. Dabei muss der Schuldner zumindest 10 \% der Forderungen innerhalb von zwei Jahren bezahlen.

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Was geht nicht in die Insolvenzmasse?

Dies wird als Neuerwerb bezeichnet und kann etwa eine Erbschaft, Schenkung oder Gehaltsforderung sein. Nicht in die Insolvenzmasse gehören hingegen fremde Gegenstände, die sich im Besitz des Schuldners befinden und an denen ein Aussonderungsrecht besteht.

Warum gehen so viele Unternehmen Pleite?

Von einer Insolvenz wird dann gesprochen, wenn ein Unternehmen als Schuldner seinen laufenden Zahlungsverpflichtungen gegenüber seinen Gläubigern nicht mehr nachkommen kann. Die Insolvenz tritt bei einer Überschuldung sowie bei mangelnder finanzieller Liquidität auf.

Wie lange dauert eine firmeninsolvenz?

Firmeninsolvenzen, die vor Dezember 2019 angemeldet wurden, dauern ca. 4 Jahre. Bei großen Unternehmen oder Stiftungen sind auch Zeiträume von bis zu 10 Jahren möglich. Wurde die Firmeninsolvenz ab Oktober 2020 angemeldet, dauert sie nur noch 3 Jahre.

Was beinhaltet die Insolvenzdatei?

Deswegen beinhaltet die Insolvenzdatei häufig auch die historischen Daten des Schuldners oder einen Künstlernamen. Ziel hierbei ist es, den Schuldner bestmöglich zu individualisieren und eine Suche somit zu erleichtern. Eröffnungsdatum und Frist, innerhalb der die Gläubiger ihre Insolvenzforderungen anmelden müssen

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Was ist Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist das Vorhandensein von kostendeckendem Vermögen oder die Leistung eines Kostenvorschusses von – je nach zuständigem Landesgericht – bis maximal 4.000 EUR. Den Gläubigern muss eine Quote von zumindest 20 \% zahlbar in längsten zwei Jahren angeboten werden.

Was ist der Vorteil der Insolvenz?

Ein großer Vorteil der Insolvenz besteht darin, dass ein Schuldner meist mehr Geld zur Verfügung hat, als wenn mehrere einzelne Gläubiger Pfändungsmaßnahmen vornehmen. Gerne beraten wir Sie beim Gang in die Insolvenz und erläutern Ihnen die erforderlichen Schritte, um das Verfahren erfolgreich zur Restschuldbefreiung zu führen.

Welche Rechtswirkung hat die Aufhebung des Insolvenzverfahrens?

Rechtswirkungen nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens: Der Schuldner ist über sein Vermögen in der Regel wieder frei verfügungsberechtigt. Er wird nur insoweit von seinen Verbindlichkeiten befreit, als die Quote an die Insolvenzgläubiger ausbezahlt wurde.