Was gehört in die Reisekostenabrechnung?
Die Reisekostenabrechnung ist eine Zusammenstellung aller Kosten, die einem Unternehmen durch eine Geschäftsreise entstanden sind. Zu den Reisekosten gehören die Fahrtkosten, Übernachtungskosten, Reisenebenkosten und der Verpflegungsmehraufwand.
Wo werden Reisekosten gebucht?
1 So kontieren Sie richtig! Übernachtungskosten der Arbeitnehmer kann der Arbeitgeber in tatsächlicher Höhe abziehen. Die Buchung erfolgt auf das Konto „Reisekosten Arbeitnehmer Übernachtungsaufwand“ 4666 (SKR 03) bzw. 6663 (SKR 04).
Was ist eine Reisekostenabrechnung?
In eine Reisekostenabrechnung werden dann die jeweiligen Summen aufgelistet und zusammengerechnet und durch die offiziellen Belege (z.B. Rechnungen und Quittungen) belegt. Es werden in der Regel also die tatsächlich entstandenen Kosten und Aufwendungen gegengerechnet.
Wie können sie die Reisekosten erstatten?
Von Parkgebühren über eventuelle Reisegepäckschäden bis hin zu Diebstahlfolgen können Sie sich alle im Zusammenhang mit einer Dienstreise stehenden Kosten erstatten lassen – sofern diese angemessen sind. Damit Sie Reisekosten abrechnen können, müssen Sie in jedem Fall die folgenden Angaben machen: Name der reisenden Person und ggf.
Wie kann der Arbeitgeber die Reisekostenabrechnung angeben?
Auf Basis einer entsprechenden Abrechnung können Arbeitnehmer angefallene Reisekosten, die nicht vom Arbeitgeber erstattet wurden, als Werbungskosten in ihrer Steuererklärung angeben. Übernimmt der Arbeitgeber die Reisekosten, benötigt er die Reisekostenabrechnung, um die Ausgaben als Betriebsausgaben von der Steuer absetzen zu können.
Welche pauschalen gelten für die Reisekostenabrechnung?
Zur Vereinfachung kann man in der Reisekostenabrechnung auf verschiedene Pauschalen zurückgreifen, z. B. die Kilometer- und die Verpflegungspauschale. Diese definieren bestimmte, jährlich neu festgelegte Pauschalbeträge (auch Pauschbeträge), die für die Berechnung der Kosten angewandt werden dürfen.