Was gehört zu den lohnunterlagen?

Aufbewahrungsfrist für Lohnunterlagen im Überblick

Unterlagen Aufbewahrungsfrist
Krankenkasse An-, Ab-, Ummeldungen 6 Jahre
Angestelltenversicherung 10 Jahre
Anwesenheitsliste, wenn für Lohnbuchhaltung erforderlich 10 Jahre
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (Krankmeldung) 5 Jahre

Wie müssen lohnunterlagen aufbewahrt werden?

Lohnkonten sowie alle mit der Abrechnung relevanten Belege und Bescheinigungen sind 6 Jahre lang aufzubewahren. Unterlagen, die für den Jahresabschluss relevant sind, wie Lohnjournale und Buchungsbelege müssen 10 Jahre lang aufbewahrt werden.

Wie lange müssen lohnunterlagen aufbewahrt werden?

10 Jahre: Wenn es sich um Lohnunterlagen handelt, die auch für die betriebliche Gewinnermittlung wichtig sind, verlängert sich die Aufbewahrungsfrist auf 10 Jahre.

Was kann sich in der Lohnabrechnung einschleichen?

Auch in ein wichtiges Dokument wie der Lohnabrechnung kann sich manchmal der Fehlerteufel einschleichen. Im Rahmen unserer Fragen&Antworten-Serie haben wir deshalb zusammengestellt, wo und wie sie mögliche Unstimmigkeiten ausfindig machen, um sie schnellstmöglich korrigieren zu können.

LESEN:   Was ist wichtig fur die Zusammenarbeit zwischen Marketing und Vertrieb?

Was sollten sie nach der Lohnabrechnung untersuchen?

Nach dem Erhalt Ihrer Lohnabrechnung sollten Sie das Kuvert zuallererst auf mögliche Schäden untersuchen, um auszuschließen, dass es bereits vorher geöffnet worden ist. Der Umschlag sollte außerdem durch Schriftzüge wie „Persönlich“ oder „Vertraulich“ eindeutig als Gehaltskuvert erkennbar sein.

Was ist der Lohnrechner?

Das erleichtert Ihnen, Ihren Lohn einzuschätzen und Forderungen für Lohnverhandlungen vorzubereiten. Der SGB-Lohnrechner verwendet die repräsentativen Daten der Lohnstrukturerhebung 2018 des Bundesamts für Statistik, in der rund 2 Millionen Löhne aus 36’000 Unternehmen erfasst sind.

Welche Behörden benötigen Nachweis über ihr Einkommen?

Einige Behörden benötigen ebenfalls einen Nachweis über Ihr Einkommen. Beispiel: Wenn Ihr Kind oder Sie Bafög beantragen möchten, müssen Sie als Elternteil / Ihre Eltern das Einkommen nachweisen. Ebenso benötigen Sie dies für vermeintliche Unterhaltszahlungen .