Was gehört zu einer Firmierung?

Der Firmenname eines Unternehmens, sprich die Firmierung, ist gem. § 17 Abs. 1 HGB der Name, unter dem der oder die Unternehmer im Rechtsverkehr auftreten, ihre Geschäfte betreiben und ihre Unterschrift(en) leisten.

Welche Grundsätze müssen bei der Firmierung beachtet werden?

Firmierungsgrundsätze. Die freie Namensfindung ist durch drei Firmengrundsätze eingeschränkt, die bei der Firmierung beachtet werden müssen: durch den Grundsatz der Firmenwahrheit, den Grundsatz der Firmenbeständigkeit und den Grundsatz der Firmeneinheit.

Was sollten sie beachten wenn sie einen Firmennamen suchen?

Wenn Sie einen Firmennamen suchen, sind folgende Aspekte zu beachten: 1 Der Firmenname sollte Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft besitzen. 2 Die Geschäftsverhältnisse und Haftungsverhältnisse müssen durch den Zusatz der Rechtsform im Firmennamen ersichtlich sein. 3 Der Firmenname darf nicht irreführend sein.

Wie kann ein Firmenname verwendet werden?

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Ein Firmenname kann bspw. von Kaufleuten und Kapitalgesellschaften – also ins Handelsregister eingetragenen Unternehmen – verwendet werden. Der Firmenname ist der Name des Unternehmens, unter dem der Kaufmann seine Geschäfte betreibt.

Wie finden sie den perfekten Firmennamen?

Wenn Sie den perfekten Firmennamen finden möchten, sollten Sie wissen, wie der Firmenname geschützt werden kann und ob der Firmenname keine Namensrechte verletzt. Im Zweifel sollte der Firmennamen mit einem Anwalt besprochen werden. Im Folgenden zeigen wir, wie Sie einen passenden Firmennamen finden und schützen.

Ist der Firmenname eine Option für den Firmennamen?

Phantasienamen sind ebenso eine Option für den Firmennamen. Der Firmenname kann auch aus einer Kombination von Personen-, Sach- und Phantasienamen bestehen. Der Firmenname muss jedoch stets den Zusatz der Rechtsform des Unternehmens beinhalten.