Was gehört zum immateriellen Anlagevermögen?

Wichtige Praxisbeispiele für immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte, Lizenzen, Patente und Urheberrechte. EDV- Software gehört grundsätzlich auch zu den immateriellen Vermögensgegenständen.

Was ist ein immaterieller Wert?

Begriff und Arten immaterieller Werte. Immaterielle Werte sind grundsätzlich alle Vermögenswerte, die einen Wert für das Unternehmen besitzen und keine materiellen Güter oder monetären Werte darstellen (Lev, 2001, S. 5).

Sind Daten immateriell?

Computerprogramme, die keine Befehlsstruktur enthalten, sondern nur Bestände von Daten, die allgemein bekannt und jedermann zugänglich sind, sind keine immateriellen Wirtschaftsgüter. Auf Datenträgern, z. B. Geopunkte) sind immaterielle Wirtschaftsgüter.

Was ist ein immaterieller Vermögensgegenstand?

Immaterieller Vermögensgegenstand. Ein immaterieller Vermögensgegenstand ( englisch intangible asset) ist im Rechnungswesen ein nicht-physischer Vermögensgegenstand, der bei der Bilanzierung in der Bilanz auf deren Aktivseite erfasst werden kann. Pendant sind die materiellen, also körperlichen Gegenstände des Sachanlagevermögens .

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Was gehören zu den immateriellen Gegenständen?

Zu den immateriellen Gegenständen gehören insbesondere Firmenwerte, Patente und ähnliche Schutzrechte, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster, Warenzeichen, Rezepturen, Konzessionen, Lizenzen, Marken, Drucktitel, Verlagsrechte, Software, Kundenlisten oder vergleichbare Werte.

Was sind die Ansatzvoraussetzungen bei materiellen Gegenständen?

Bei rein materiellen Gegenständen wie Sachen, Anlagen und Erzeugnissen sind die Ansatzvoraussetzungen und die daraus folgende Aktivierungspflicht in der Regel schnell erfasst. In der Bilanzierungspraxis sind aber auch Gegenstände zu überprüfen, die einen materiellen und gleichzeitig einen immateriellen Anteil haben.

Warum werden immaterielle Vermögensgegenstände nicht als Wirtschaftsgut anerkannt?

In der Steuerbilanz werden selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nicht als Wirtschaftsgut anerkannt, so dass das Maßgeblichkeitsprinzip wegen § 5 Abs. 2 EStG nicht wirkt. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens müssen stets aktiviert werden.