Was gehört zum Markenaufbau?
Nach unserem Verständnis setzt sich der Markenaufbau aus der bewussten Planung, Organisation, Umsetzung und Kontrolle aller relevanten Maßnahmen eines Unternehmens zusammen, um eine eindeutig differenzierte Vorstellungswelt des Kunden verbunden mit einem Produkt, Unternehmen oder einer Institution aufzubauen.
Was ist funktionaler Nutzen?
Markendimension 1: Der funktionale Nutzen einer Marke / Brand. Jeder Konsument eines Produktes oder einer Dienstleistung erwirbt psychologisch und emotional betrachtet einen Nutzen. Der funktionale Nutzen kann unterschieden werden in eine funktional-utilitaristischen Komponente sowie in eine ökonomische Komponente.
Ist die Anmeldung einer Marke unbefugt?
Die Anmeldung einer Marke gibt dem Markeninhaber gemäß Markenrecht das alleinige Recht an der Verwendung und Verwertung der Marke. Demnach hat der Inhaber bei einer Markenrechtsverletzung einen verschuldungsunabhängigen Unterlassungsanspruch gegenüber dem Verletzer, der die Marke unbefugt nutzt.
Wie kann eine Marke verstanden werden?
1. Eine Marke kann als die Summe aller Vorstellungen verstanden werden, die ein Markenname oder ein Markenzeichen bei Kunden hervorruft bzw. beim Kunden hervorrufen soll, um die Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. 2. Zu den gewerblichen Schutzrechten zählendes Kennzeichnungsrecht.
Ist die Eintragung notwendig für den Markenschutz?
Die Eintragung ist somit notwendig, für die Entstehung des Markenschutzes. Als natürliche Personen werden reale Menschen bezeichnet. Wohingegen es sich bei juristischen Personen um Personengesellschaften handelt, die rechtsfähig sind und somit Verträge abschließen können.
Was bietet das Markenrecht an?
Das Markenrecht bietet einem Markeninhaber das alleinige Nutzungsrecht der Marke. Die Voraussetzung für die Markenrechtsverletzung ist ein Verstoß gegen den Markenschutz einer eingetragenen Marke. Der Markeninhaber kann zivil- und strafrechtliche Ansprüche geltend machen: Unterlassungs-, Beseitigungs-, Auskunfts- und Schadenersatzansprüche.