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Was gehört zum öffentlichen Interesse?
Öffentliches Interesse ist ein in Gesetzen häufig verwendeter unbestimmter Rechtsbegriff, der die Belange des Gemeinwohls über die Individualinteressen stellt. Das öffentliche Interesse ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, weil er in keiner gesetzlichen Vorschrift, in der er vorkommt, konkretisiert wird.
Was sind individualinteressen?
Als „öffentliches Interesse“ werden die Belange des Gemeinwohls bezeichnet. Dieses ist vom Individualinteresse, also dem Interesse des Einzelnen, abzugrenzen. In manchen Fällen verlangt das Gesetz jedoch eine gegenseitige Abwägung zwischen diesen beiden Interessen (sog. drittschützende Normen; vgl.
Was bedeutet notwehrrecht?
(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.
Was sind Gründe des öffentlichen Wohls?
Bei den Gründen des öffentlichen Wohls müssen sowohl die Interessen und Belange des Einzelfalls als auch die bestehenden übergeordneten Interessen und Belange der Allgemeinheit berücksichtigt und gegeneinander abgewogen werden.
Was ist ein öffentliches Interesse?
Öffentliches Interesse – Definition, Begriff & Bedeutung im Strafrecht. Erklärung zum Begriff Öffentliches Interesse. Ein besonderes öffentliches Interesse prüft die Staatsanwaltschaft. Als „öffentliches Interesse“ werden die Belange des Gemeinwohls bezeichnet. Dieses ist vom Individualinteresse, also dem Interesse des Einzelnen, abzugrenzen.
Was versteht man unter besonderes öffentliches Interesse im Strafprozess?
Besonderes öffentliches Interesse im Strafrecht Im Strafprozess versteht man in der Regel unter dem Rechtsbegriff „öffentliches Interesse“ bzw. „besonderes öffentliches Interesse“ das Interesse der Allgemeinheit an einer Strafverfolgung.
Was ist Öffentliches Recht?
Der Begriff „öffentliches Recht“ kommt primär im Strafrecht als „besonderes öffentliches Interesse“ im Rahmen eines Strafprozesses bei der Strafverfolgung und im Verwaltungsrecht vor. Das öffentliche Interesse wird generell dem Individualinteresse vorgezogen.
Was bedeutet das öffentliche Interesse an einer Strafverfolgung?
Im Strafprozess bedeutet das „öffentliche Interesse“ beziehungsweise das „besondere öffentliche Interesse“ das Interesse der Allgemeinheit an einer Strafverfolgung.