Was geht alles in die Insolvenz?

Grundsätzlich gehören sämtliche beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenstände, die sich zum Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Besitz des betroffenen Schuldners befinden, zur Insolvenzmasse.

Wann liegt eine unerlaubte Handlung vor?

Eine unerlaubte Handlung ist ein Rechtsbegriff, unter dem ein deliktisches Verhalten verstanden wird, welches zu einer Haftung aus selbigem führt. Eine unerlaubte Handlung ist die Rechts- oder Rechtsgutsverletzung durch den Schädiger, die dieser in rechtswidrigerweise durch sein Verhalten verschuldet.

Was ist eine Stundung in einem Insolvenzverfahren?

In der Regel sind diese nur ein Bruchteil der Gesamtschulden und nichts tun wird unangenehmer und oft auch teurer. Insolvenz = Die Stundung der Verfahrenskosten, Umfang und Dauer der Stundung. Für die Verfahrenskosten (Gerichtskosten) des Insolvenzverfahrens, kann eine Stundung beantragt werden.

Ist es ein Grund für die Insolvenz eines Unternehmens?

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Sobald es einen Grund für die Insolvenz eines Unternehmens gibt, muss noch der entsprechende Antrag beim Amtsgericht gestellt werden. Denn es gilt: Kein Antrag – kein Insolvenzverfahren. Diesen Antrag kann entweder das Unternehmen selbst stellen oder bei Zahlungsunfähigkeit auch ein Gläubiger.

Was ist vereinfachte Insolvenz?

Das vereinfachte Insolvenzverfahren erfolgt nur bei der Einleitung der Privatinsolvenz. Es bedeute in Prinzip, dass Ihr vorhandenes pfändbares Einkommen, nach Abzug der Verfahrens- und Insolvenzverwalterkosten, an die Forderungsinhaber verteilt wird. Wenn Sie kein pfändbares Einkommen erzielen kann der Treuhänder auch nichts verteilen.

Was markiert den Anfang eines Insolvenzverfahrens?

Den Anfang des sogenannten Insolvenzverfahrens markiert die Einreichung des Antrags auf Insolvenz beim zuständigen Amtsgericht. Er muss schriftlich erfolgen und eine Insolvenzursache enthalten. Gründe sind neben der akuten Zahlungsunfähigkeit auch die drohende Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung des Unternehmens.