Inhaltsverzeichnis
Was gibt es für Mietverträge?
Es gibt 6 Arten von Mietverträgen: Unbefristeter Mietvertrag, befristeter Mietvertrag, Staffelmietvertrag, Indexmietvertrag, Untermietvertrag und Zwischenmietvertrag.
Ist ein Mietvertrag nötig?
In der Regel wird bei der Vermietung einer Wohnung oder eines Hauses ein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen. Da der schriftlich abgeschlossene Mietvertrag keine Pflicht ist, kann ein Mietverhältnis auch zustande kommen, wenn kein Mietvertrag vorhanden ist.
Was ist erforderlich für den Mietvertrag?
Erforderlich für den Vertragsschluss ist eine Einigung über den Mietgegenstand, die Mietzeit, den Mietpreis und darüber, dass die Überlassung der Mietsache zum Gebrauch erfolgt. Der Mietvertrag muss mindestens folgenden Inhalt haben:
Wie unterliegt der Mietvertrag bei einer Individualvereinbarung?
Der Inhalt des Mietvertrags unterliegt daher bei einer Individualvereinbarung auch nicht den Regelungen der § 305 ff. BGB. Allerdings sei an dieser Stelle gesagt, dass MIetverträge in Form von Individualvereinbarungen eher die Ausnahme als die Regel sind.
Wie muss der Vermieter Änderungen des Mietvertrags bekannt geben?
Der Vermieter muss dem Mieter sämtliche Änderungen des Mietvertrags mit einem amtlichen Formular bekannt geben. Auf diesem Formular ist der Hinweis festgehalten, dass Mieter die Vertragsänderung innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten können, beispielsweise bei einer Mietzinserhöhung.
Welche Vertragsbedingungen gelten im Mietvertrag?
Sogenannte «Allgemeine Vertragsbedingungen» (AVB) gelten nur, wenn diese im Mietvertrag erwähnt werden. Lesen Sie als Neumieterin oder Neumieter die AVB im Vertrag genau durch. Vertragsbedingungen, die vom zwingenden Gesetz abweichen, sind ungültig. Dies bedeutet: Trotz Ihrer Unterschrift gelten die gesetzwidrigen Bestimmungen nicht.
https://www.youtube.com/watch?v=xe4jX5HYVAc