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Was gilt als Reisezeit?
Der Oberbegriff Reisezeit umfasst neben Dienstreisen auch Dienstgänge und Wegezeiten. Unter Wegezeiten sind Fahrten zu verstehen, die der Arbeitnehmer von seiner Wohnung zu seiner Arbeitsstätte im oder außerhalb des Betriebs tätigt. Im Anschluss an die Dienstreise kehrt er wieder an seinen üblichen Arbeitsplatz zurück.
Ist passive Reisezeit Arbeitszeit?
Reisezeiten gelten grundsätzlich als Arbeitszeiten. Sie können in die Normalarbeitszeit fallen oder Überstunden sein. Durch passive Reisezeit darf die Tagesarbeitszeit zwölf Stunden und die Wochenarbeitszeit 60 Stunden überschreiten.
Sind Reisezeiten Überstunden?
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil klargestellt: Die Fahrt- oder Flugzeit auf Dienstreisen zählt zur Arbeitszeit und muss als solche vergütet werden.
Wie wird Reisezeit bezahlt?
Reisezeiten, die ein Arbeitnehmer über die regelmäßige Arbeitszeit hinaus im Interesse des Arbeitgebers aufwendet, hat der Arbeitgeber als Arbeitszeit zu vergüten, wenn das vereinbart oder eine Vergütung »den Umständen nach« zu erwarten ist (§ 612 Abs. 1 BGB).
Was fällt unter passive Reisezeit?
„Passive“ Reisezeiten liegen vor, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Auftrag der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber vorübergehend ihren Dienstort (Arbeitsstätte) verlassen, um an anderen Orten zu arbeiten, jedoch während der Reisebewegung selbst keine Arbeitsleistung erbracht wird (z.B. Lenktätigkeit).
Welche Reisezeiten sind vom Arbeitgeber zu vergüten?
Reisezeiten, die erforderlich waren, sind vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Arbeitnehmer trägt für die Erforderlichkeit der Reisezeiten die Darlegungs- und Beweislast.
Welche Reisezeiten hat der Arbeitgeber für eine Entsendung zu vergüten?
Die Reisezeiten, die für die Hin-und Rückreise bei einer Entsendung nötig sind, hat der Arbeitgeber wie Arbeitszeit zu vergüten. Das urteilte das Bundesarbeitsgericht (BAG) im Fall eines technischen Mitarbeiters, der auf eine Baustelle in China entsandt wurde.
Was ist die Vergütungspflicht von Reisezeiten?
Die Frage nach der Vergütungspflicht von Reisezeiten beantworten die Richter in ihrer Entscheidung jedoch wie folgt: Reisezeiten, die erforderlich waren, sind vom Arbeitgeber zu vergüten. Der Arbeitnehmer trägt für die Erforderlichkeit der Reisezeiten die Darlegungs- und Beweislast.
Wie kann die Vergütung von Reisezeiten geregelt werden?
So kann die Vergütung von Reisezeiten, die außerhalb der regelmäßig geschuldeten Arbeitszeit anfallen, zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer individualvertraglich abweichend geregelt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Arbeitsverträge in der Regel formularmäßig verwendet werden.