Was gilt als Vermächtnis?

Mit einem Vermächtnis nimmt der Erblasser einen Teil aus dem Nachlass heraus, den ein Mensch bekommen soll, ohne ihn als Erbe einzusetzen (§ 1939 BGB). Der Vermächtnisnehmer wird nicht Eigentümer, er kann nur das Vermachte von den Erben verlangen (§ 2174 BGB). Dazu braucht er keinen Erbschein.

Was darf ein Vermächtnisnehmer?

Der Vermächtnisnehmer hat von den gesetzlichen Erben einen schuldrechtlichen Anspruch gem. § 2174 BGB. Das bedeutet, dass der Vermächtnisnehmer vom gesetzlichen Erben seinen Anspruch geltend machen muss, um den vermachten Gegenstand oder Geldsumme zu bekommen.

Welche Pflichten hat ein Vermächtnisnehmer?

Ein Vermächtnisnehmer gehört im Regelfall nicht zur Erbengemeinschaft. Deshalb muss er im Rahmen des Vermächtnisses auch keine Pflichten übernehmen. Es besteht somit keinerlei Pflicht sich um die Verwaltung des Nachlasses oder um die Aufteilung des Erbes zu kümmern.

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Was ist ein Vermächtnis?

Ein Vermächtnis stellt in der Regel eine einzelne Zuwendung dar, die aus dem gesamten Nachlass herausgenommen und gesondert einer bestimmten Person zugesprochen werden soll. Ein Vermächtnis kann ein bestimmter Gegenstand, Bargeld, eine Immobilie oder aber auch ein auf Dauer angelegtes Nutzungsrecht einer Immobilie sein.

Ist ein Vermächtnis einmal angenommen?

Ist es jedoch einmal angenommen, ist eine nachträgliche Ausschlagung nicht mehr möglich. Handelt es sich beim Vermächtnisnehmer jedoch um einen Pflichtteilsberechtigten, hat der mit dem Vermächtnis beschwerte Erbe das Recht, eine zeitnahe Entscheidung zu verlangen. Ein Vermächtnis ist immer an eine letztwillige Verfügung von Todes wegen gebunden.

Wie kann ein Vermächtnis erfüllt werden?

Ein Vermächtnis kann vor dem Erbfall erfüllt werden. Der Vermächtnisnehmer erhält vom Erblasser einen Vermögensvorteil. Dem Erblasser steht es frei, das Vermächtnis bereits zu Lebzeiten zu erfüllen. Erblasser sollte in seinem Testament im Falle der lebzeitigen Erfüllung Klarheit schaffen.

Ist ein Vermächtnis mündlich angeordnet?

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Ein Vermächtnis kann also nicht mündlich angeordnet werden, sondern muss in einem handschriftlichen oder notariell beurkundeten Testament bzw. Erbvertrag enthalten sein. Eine genaue Formulierung ist zwar nicht vorgeschrieben, man sollte sich aber möglichst genau ausdrücken, um eine zu freie Auslegung zu vermeiden.