Was gilt für das Inverkehrbringen von Kosmetikprodukten in der Schweiz?

Für das Inverkehrbringen von Kosmetikprodukten in der Schweiz gilt das so genannte Cassis-de-Dijon-Prinzip (vgl. BR-News vom 10. Mai 2010 ). Dieses besagt, dass Produkte, die den Anforderungen des EU-Rechts oder denjenigen eines EU-Mitgliedstaats entsprechen und im jeweiligen Gebiet rechtmässig in Verkehr sind,…

Was gilt für Kosmetika in der Schweiz?

In der Schweiz gilt insbesondere für Kosmetika das so genannte Cassis-de-Dijon-Prinzip, wonach Produkte, die den Anforderungen des EU-Rechts oder denjenigen eines EU-Mitgliedstaats entsprechen und im jeweiligen Gebiet rechtmässig in Verkehr sind, auch in der Schweiz verkauft werden dürfen.

Was gilt beim Vertrieb von Kosmetikprodukten?

Beim Vertrieb von Kosmetikprodukten sind gewisse besondere Kennzeichnungsvorschriften zu beachten. Allgemein gilt, dass die Produktinformationen und Anpreisungen so gestaltet sein müssen, dass keine Gefahr einer gesundheitsschädlichen Verwendung besteht ( Art. 31 LGV ). Welche Angaben genau auf Kosmetika vorhanden sein müssen, regelt Art. 3 VKos.

Was sind dierechtlichen Rahmenbedingungen für Kosmetika?

Rechtliche Rahmenbedingungen für Kosmetika. Rechtliche Rahmenbedingungen für. Kosmetika. Seit Anfang 2010 ist die EU -Verordnung ( EG) Nr. 1223/2009 ( EU -KosmetikV) als unmittelbar und EU -weit gültige Verordnung für kosmetische Mittel in Kraft. Die Verordnung unterliegt ständiger Änderung insbesondere der Erweiterung oder Streichung von Stoffen.

LESEN:   Wie merkt man Trommelfellverletzung?

Wie lange ist Vegas Cosmetics auf dem Markt?

Vegas Cosmetics ist nun schon 13 Jahre auf dem Markt und damit ein sehr sicheres Unternehmen. Das Produktsortiment ist mit Kosmetik, Nahrungsergänzungen, Schmuck und Parfüm sehr breit, so dass die Chancen vorhanden sind, dass ein Kunde gleich verschiedene Produkte kauft, was Deine Provisionen erhöht.

https://www.youtube.com/watch?v=rYrtfvzXsZY