Inhaltsverzeichnis
- 1 Was gilt für die Weitergabe von Daten an die ärztlichen Verrechnungsstellen?
- 2 Kann die Krankenkasse die Zuzahlung von der Rechnung abziehen?
- 3 Warum haften die Erben des Verstorbenen für offene Rechnungen?
- 4 Wie verjähren Rechnungen von Krankenkassen?
- 5 Wann darf der Arzt die Auskunft verweigern?
- 6 Wie kann ich meine Ansprüche gegenüber dem Arzt geltend machen?
Was gilt für die Weitergabe von Daten an die ärztlichen Verrechnungsstellen?
Dies gilt auch für die Weitergabe von Daten an die ärztlichen Verrechnungsstellen, auch wenn diese grundsätzlich selbst zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Von einer stillschweigenden Einwilligung des Patienten muss der Arzt ausgehen, wenn es sich um die Weitergabe dieser Daten an den Hausarzt handelt, der die ärztliche Behandlung fortsetzt.
Kann die Krankenkasse die Zuzahlung von der Rechnung abziehen?
Die Krankenkasse wird es sich (legitimerweise) einfach machen und den Zuzahlungsbetrag von der Rechnung abziehen, sicherlich auch bei verstorbenen Patienten. Abgesehen davon, dass sich für die Krankenkasse auch keine Veranlassung mehr ergibt, bei Verstorbenen auf die Zuzahlung zu verzichten,…
Warum müssen die Hinterbliebenen noch eine Rechnung zahlen?
Nach einem Todesfall bezahlen die Hinterbliebenen die noch offenen Rechnungen des Verstorbenen und teilen dann die Erbschaft unter sich auf. Was aber, wenn sehr viel später noch eine Rechnung kommt? «Espresso» sagt, ob Erben in diesem Fall zahlen müssen.
Warum haften die Erben des Verstorbenen für offene Rechnungen?
Dennoch gilt aber: Prinzipiell haften die Erben des Verstorbenen für offene Rechnungen. Dabei beschränkt sich ihre Haftung nicht allein auf die Höhe geerbten Vermögens. Vielmehr haften die Erben auch mit ihrem privaten Vermögen. Erbengemeinschaften haften gesamtschuldnerisch.
Wie verjähren Rechnungen von Krankenkassen?
Rechnungen von Krankenkassen für offene Prämien oder Kostenbeteiligungen (Selbstbehalt, Franchise) verjähren erst nach fünf Jahren. Wer eine Erbschaft annimmt, erbt neben dem Vermögen einer verstorbenen Person auch ihre Schulden. Erben müssen damit rechnen, dass auch Jahre nach dem Todesfall noch Rechnungen eintreffen.
Wie geht das Vermögen mit dem Tod über?
Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf den oder die Erben über. Dazu zählen nicht nur die so genannten Aktiva wie Barvermögen, Schmuck, Wertpapiere, Immobilien und ähnliches, sondern auch die Passiva wie Bankschulden oder Steuerrückstände.
Wann darf der Arzt die Auskunft verweigern?
In äusserst seltenen Fällen darf der Arzt die Auskunft verweigern – dann nämlich, wenn überwiegende eigene oder Drittinteressen vorliegen. Patienten haben Anspruch auf die Herausgabe der Krankengeschichte als Kopie (Art. 8 Abs. 5 DSG). Diese muss vollständig und gut leserlich sein.
Wie kann ich meine Ansprüche gegenüber dem Arzt geltend machen?
Der Arzt muss zudem im Voraus über die Höhe des Betrages informieren und der Patient hat das Recht, sein Gesuch ohne Kostenfolgen zurückzuziehen. Unter www.edoeb.admin.ch finden Sie auch nützliche Formulare, um Ihre Ansprüche gegenüber dem Arzt geltend zu machen.
Ist die Herausgabe von Patientendaten unbefugt?
Die Herausgabe dieser Unterlagen wird von den behandelnden Ärzten häufig auch mit dem Hinweis auf ihre Schweigepflicht abgelehnt. Ärzte dürfen Patientendaten nicht unbefugt weitergeben, um sich nicht strafbar zu machen. Unbefugt heißt hier, dass die Weitergabe solcher Daten nur dann erlaubt ist, wenn der Patient ausdrücklich einwilligt.