Inhaltsverzeichnis
Was gilt für die Zahlung der fälligen Steuer?
Zahlung der fälligen Steuer Grundsätzlich gilt: Für Steuerzahlungen gibt es eine Zahlungs-Schonfrist von drei Tagen (§ 240 Abs. 3 AO). Die zu zahlende Steuer muss vor Fristablauf beim Finanzamt eingegangen sein. Die Schonfrist beginnt nach Ablauf des Abgabe-/Zahlungstermins.
Kann das Finanzamt die Steuererklärungen schätzen?
Sofern der Steuerpflichtige trotz Aufforderung des Finanzamtes die Steuererklärungen nicht einreicht, kann das Finanzamt schätzen. Diese Schätzung ersetzt jedoch nicht die Pflicht zur Abgabe der Erklärungen! Normalerweise orientiert sich die Schätzung des Finanzamts an den Einkünften der Vorjahre.
Ist der Bescheid nach der Steuererklärung noch berücksichtigt?
Ergeht der Bescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, werden nach erfolgter Einreichung der Steuererklärung sämtliche Besteuerungsmerkmale noch berücksichtigt. Der Bescheid auf Grundlage der tatsächlichen Einkünfte geändert.
Wie lange ist die Steuerzahlung zu zahlen?
Grundsätzlich gilt: Für Steuerzahlungen gibt es eine Zahlungs-Schonfrist von drei Tagen (§ 240 Abs. 3 AO). Die zu zahlende Steuer muss vor Fristablauf beim Finanzamt eingegangen sein.
Wann verschiebt sich eine Steuererklärung auf einen gesetzlichen Feiertag?
Fällt ein vom Gesetzgeber festgelegter Termin auf einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, verschiebt sich der Termin auf den nächsten Werktag. Rechtzeitig ist die Abgabe einer Steuererklärung, wenn sie dem Finanzamt vor Ablauf der Abgabefrist vorliegt.
Wie lange dauert eine verspätete Steuerzahlung an der Finanzkasse?
Geht dem Finanzamt die Erklärung verspätet zu, kann ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden. Für Steuerzahlungen gibt es eine Zahlungs-Schonfrist von drei Tagen – aber nur für Überweisungen und Einzahlungen am Bank- oder Postschalter, nicht für Scheckzahlungen oder Bareinzahlungen an der Finanzkasse.