Was gilt für ein Arbeitsvisum in der Schweiz?

Gleiches gilt für Arbeitgeber, die eine ausländische Person ohne Arbeitsbewilligung beschäftigen. Beantragen Sie das Arbeitsvisum Schweiz für einen langfristigen Aufenthalt, dann handelt es sich hierbei um das nationale Visum, das Schengen-Visum Typ D. Hierfür ist eine speziell dafür vorgesehene Aufenthaltserlaubnis mit Arbeitsbewilligung nötig.

Wie kann ich ein Arbeitsvisum in der Schweiz einleiten?

Ihr potentieller Arbeitgeber muss hierzu ein Bewilligungsverfahren für Ihr Arbeitsvisum in der Schweiz durch die zuständige kantonale Migrationsbehörde einleiten. Erst wenn von der Migrationsbehörde die Arbeitsbewilligung vorliegt, kann die Visumserteilung stattfinden.

Wer braucht eine Arbeitsbewilligung in der Schweiz?

Für ein langfristiges Arbeitsverhältnis benötigen Staatsangehörige außerhalb des Schengen-Raums eine Arbeitsbewilligung, die schwieriger zu bekommen ist, da Bürger aus EU-Ländern auf dem Schweizer Arbeitsmarkt Vorrang haben. Wer kann in der Schweiz arbeiten?

Wie sieht es aus für eine Saisonarbeit in der Schweiz?

Anders sieht es aus, wenn Sie nur für ein bis drei Monate in die Schweiz kommen, beispielsweise für eine Saisonarbeit im Skigebiet. Dies kann im Rahmen eines Schengen-Visums geschehen und ist die beste Methode für das Arbeiten in der Schweiz. So können Sie einfach ein Arbeitsvisum für die Schweiz für Drittstaaten erhalten.

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Kann ich noch einen festen Arbeitsplatz in Österreich gefunden haben?

Wenn Sie noch keinen festen Arbeitsplatz in Österreich gefunden haben, können Sie einen Antrag auf ein Visum D zum Zweck der Arbeitssuche bei der österreichischen Botschaft in Ihrem Heimatland stellen. Mit einem Visum zur Arbeitssuche können Sie bis zu 6 Monaten in Österreich bleiben und sich vor Ort auf Jobs bewerben.