Was gilt für leitende Angestellte?

Der leitende Angestellte ist ein Angestellter, der mit wesentlichen Arbeitgeberbefugnissen ausgestattet ist und Führungsaufgaben wahrnimmt.

Warum sind leitende Angestellte vom Arbeitszeitgesetz ausgenommen?

Da der Gesetzgeber auf die Festlegung von Arbeitszeitgrenzen für selbständige Unternehmer und Gewerbetreibende verzichtet, wird es als unbedenklich angesehen, auch leitende Angestellte aus dem Anwendungsbereich des Arbeitszeitgesetzes (§ 18 ArbZG) herauszunehmen.

Was darf ein leitender Angestellter?

Leitender Angestellter ist, wer selbstständig Arbeitnehmer einstellen und entlassen darf; also z.B. hierzu keine Zustimmung von Vorgesetzten benötigt. Er muss im Wesentlichen frei von Weisungen entscheiden können.

Welche Besonderheiten ergeben sich für leitende Angestellte?

An seine Stelle treten leitende Angestellte, die die Interessen des Unternehmens gegenüber der Belegschaft und gegenüber Dritten wahrnehmen. Daraus ergeben sich eine Reihe von Besonderheiten für leitende Angestellte: Leitende Angestellte fallen nicht in den persönlichen Geltungsbereich des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG).

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Welche Angestellten gelten als leitende Angestellte?

Demnach gelten nur solche Angestellte als leitende Angestellte, die durch ihre Personalentscheidungen für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs bedeutsame Entscheidungen treffen müssen. So fallen etwa Personalleiter, die lediglich eine Entscheidung im Außenverhältnis zum Arbeitnehmer umsetzen, nicht darunter.

Wie kann man einen leitender Angestellter begründen?

Die von § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BetrVG vorausgesetzte Personalverantwortung kann den Status als leitender Angestellter nur begründen, wenn sie von erheblicher unternehmerische Bedeutung ist. Diese kann sich aus der Zahl der betreffenden Arbeitnehmer oder aus der Bedeutung von deren Tätigkeit für das Unternehmen ergeben.

Welche Unterschiede gibt es zwischen leitenden und normalen Angestellten?

Die wesentlichen Unterschiede zwischen einem leitenden Angestellten und einem normalen liegen in der betrieblichen Mitbestimmung, um die Arbeitszeit sowie den Kündigungsschutz. Leitende Angestellte werden nicht vom Betriebsrat vertreten.