Was haben die Erben an der Lebensversicherung?

Erben haben an der Lebensversicherung ebenso ein Interesse wie möglicherweise Pflichtteilsberechtigte, die bei der Berechnung ihres gesetzlichen Pflichtteils den Versicherungsbetrag oder zumindest die vom Erblasser während der letzten Jahre bezahlten Versicherungsprämien zugrunde legen wollen. Wem gehört also im Erbfall die Lebensversicherung?

Was ist Lebensversicherung und Erbrecht?

Lebensversicherung und Erbrecht – 06/2010. Beim Abschluss einer Lebensversicherung hat der Versicherungsnehmer die Möglichkeit, einer bestimmten Person das Bezugsrecht aus dem Versicherungsvertrag einzuräumen. Der Versicherungsnehmer kann somit bestimmen, an welche Person die Versicherungssumme nach seinem Tod ausbezahlt werden soll.

Was ist eine Bezugsberechtigung bei der Lebensversicherung?

Bezugsberechtigung bei der Lebensversicherung Der Versicherungsnehmer kann bei Abschluss eines Lebensversicherungsvertrages bestimmen, dass eine dritte Person zum Beispiel der Ehegatte oder ein Kind, der so genannte Begünstigte, auch Bezugsberechtigter genannt, die Versicherungsleistung im Versicherungsfall erhalten soll.

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Wie ist eine Lebensversicherung geregelt?

Eine Lebensversicherung dient dazu, dass im Todesfall oder bei Eintritt eines bestimmten Lebensalters eine Auszahlung der Versicherungssumme stattfindet. Ist ein Versicherungsnehmer verstorben, wird die Vererbung der Versicherungssumme durch die Bezugsberechtigung geregelt.

Wie fällt die Lebensversicherung in den Nachlass?

Auch in diesem Fall fällt die Versicherungsleistung allerdings nicht in den Nachlass. Ist der im Versicherungsvertrag benannte als Begünstigter Benannte bereits vor dem Erblasser verstorben, dann fällt die Lebensversicherung im Zweifel in den Nachlass, wenn der Erblasser gegenüber der Versicherung keinen Ersatzbegünstigten benannt hat.

Welche Pflichtteilsberechtigten haben Interesse an der Lebensversicherung?

Erben haben an der Lebensversicherung ebenso ein Interesse wie möglicherweise Pflichtteilsberechtigte, die bei der Berechnung ihres gesetzlichen Pflichtteils den Versicherungsbetrag oder zumindest die vom Erblasser während der letzten Jahre bezahlten Versicherungsprämien zugrunde legen wollen.

Wie fällt der Anspruch auf die Versicherungsleistung in den Nachlass?

In diesem Fall fällt der Anspruch auf die Versicherungsleistung in den Nachlass. Hat der Erblasser „seine Erben “ als Bezugsberechtigte im Lebensversicherungsvertrag benannt, dann ist die Versicherungssumme nach der Auslegungsregel in § 160 Abs. 2 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) an die Erben gemäß ihrer Erbteile auszuzahlen.

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