Was heißt beitrittsgebiet während der Erziehungszeiten?

In den gesetzlichen Vorschriften werden die neuen Bundesländer (ehemalige DDR) überwiegend als Beitrittsgebiet bezeichnet. Gemeint sind damit die Bundesländer Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und der Ostteil Berlins.

Wo bekomme ich Personenstandsdaten?

Personenstandsdaten sind Kern des Melderegisters und finden sich in Personenstandsurkunden wie Geburts-, Ehe-, Sterbeurkunden, sowie in Sterbebüchern und ähnlichen Dokumenten. Von einem Personenstandsfall spricht man insbesondere bei Geburt, Eheschließung (und vergleichbaren Partnerschaftsmodellen) und beim Todesfall.

Was sind die Voraussetzungen für den Renteneintritt?

Allerdings sind die Voraussetzungen dafür sehr eng. Der Renteneintritt ist frühestens mit 63 Jahren möglich und setzt Folgendes voraus: Versicherter muss vor 1952 geboren sein Eine Versicherungszeit von mindestens 15 Jahren muss nachgewiesen werden Der Versicherte muss bei Renteneintritt arbeitslos sein und gleichzeitig nach Erreichen des 58.

LESEN:   Wann bekomme ich verpflegungsmehraufwand?

Wie können sie eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung erhalten?

Eine Rente aus der deutschen Rentenversicherung können Sie erhalten, wenn Sie ein bestimmtes Lebensalter erreicht haben (Altersrente), wenn Sie erwerbsgemindert sind (Erwerbsminderungsrente) oder im Todesfall eines Versicherten als dessen Witwe bzw. Witwer oder Waise (Hinterbliebenenrente).

Ist der Renteneintritt für Schwerbehinderte möglich?

Früherer Renteneintritt für Schwerbehinderte Eine Ausnahme besteht für Personen mit einer anerkannten Schwerbehinderung (Behindertengrad von mindestens 50 Prozent). Sie können bereits mit dem Erreichen des 63. Lebensjahres in Rente gehen.

Wie lange ist das gesetzliche Renteneintrittsalter?

Heute gibt es keinen Unterschied mehr für Frauen und Männer, alle Versicherten, die ab dem Jahre 1964 geboren sind, erreichen das gesetzliche Renteneintrittsalter erst mit Vollendung des 67. Lebensjahres. Für die Jahrgänge zwischen 1952 und 1964 erfolgt die schrittweise Anhebung vom 65. aufs 67. Lebensjahr.