Was ist Aufenthaltserlaubnis 25 Abs 5?
In § 25 Abs. 5 AufenthG heißt es: „Einem Ausländer, der vollziehbar ausreisepflichtig ist, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn seine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.
Kann man mit 25 Abs 5 reisen?
5 AufenthG. Menschen, die eigentlich abgeschoben werden sollen, können nach § 25 Abs. 5 AufenthG eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn eine “Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich” ist und nicht damit zu rechnen ist, dass eine Ausreise in absehbarer Zeit erfolgen kann. 5 AufenthG stellen.
Was regelt das Aufenthaltsrecht der Eltern nach der Geburt?
Das Aufenthaltsgesetz regelt das Aufenthaltsrecht der Eltern nach der Geburt. Das vorgeburtliche Aufenthaltsrecht ist nicht geregelt. Die Gerichte haben dazu Entscheidungen getroffen. Für die Betroffenen ist ein Aufenthaltsrecht von überragender Bedeutung. Die werdenden Eltern wollen die Schwangerschaft gemeinsam erleben.
Was ist eine Aufenthaltserlaubnis bei Schwangerschaft?
Aufenthaltserlaubnis / Visum bei Schwangerschaft? Zwei Fälle sind zu unterscheiden: Die schwangere Frau will zu ihrem in Deutschland lebenden Mann. Oder der (werdende) Vater will zu seiner schwangeren Frau, die in Deutschland lebt. Das Aufenthaltsgesetz regelt das Aufenthaltsrecht der Eltern nach der Geburt.
Ist das vorgeburtliche Aufenthaltsrecht geregelt?
Das vorgeburtliche Aufenthaltsrecht ist nicht geregelt. Die Gerichte haben dazu Entscheidungen getroffen. Für die Betroffenen ist ein Aufenthaltsrecht von überragender Bedeutung. Die werdenden Eltern wollen die Schwangerschaft gemeinsam erleben.
Ist die Aufenthaltserlaubnis im Inland erteilt?
Die Ausländerstellen haben das gesetzlich geregelte Recht, eine Aufenthaltserlaubnis im Inland zu erteilen und zwar dann, wenn ein Härtefall vorliegt. Ist die Schwangerschaft schon fortgeschritten oder liegt sogar eine Risikoschwangerschaft vor, dürfte ein Härtefall zu bejahen sein.