Was ist bei einem Immobilienkaufvertrag zu beachten?

Im Immobilienkaufvertrag sollten mindestens die Namen des Verkäufers und Käufers, der Kaufpreis, die Beschreibung der Immobilie, die Lage, die Ausstattung, die bekannten Mängel, die Zahlungsabwicklung, sowie Vereinbarungen zum Zeitpunkt der Schlüsselübergabe und eventuell mitverkaufte bewegliche Sachen stehen.

Was gehört in den Kaufvertrag?

Z.B. gehören in jeden Kaufvertrag für ein Haus oder eine Wohnung folgende Angaben: Name, Geburtsdatum und Anschrift von Käufer und Verkäufer. Genaue Bezeichnung der Immobilie, einschließlich übernommener Gegenstände vom Heizöl bis zur Hängelampe. Beschaffenheit der Immobilie und Rechte des Käufers bei Mängeln.

Was ist ein Immobilien-Kaufvertrag?

Die Unterschrift auf dem Immobilien-Kaufvertrag ist ein Akt mit ungeheurer Tragweite. Als Hilfestellung geben wir Ihnen unsere Checkliste und die wichtigsten Tipps mit auf den Weg. Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer dazu, eine Immobilie zu übertragen.

Wie wird der Immobilienkaufvertrag unterzeichnet?

Der Immobilienkaufvertrag wird meistens vierfach im Original unterzeichnet: Je eine Version geht an den Notar, das Grundbuchamt und die beiden Parteien. Notare sind immer für eine gewisse Region zuständig, Sie sind also nicht völlig frei in der Wahl des Notars. Die Kosten für den Notar werden in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt.

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Wie wird der Immobilienkaufvertrag abgeschlossen?

Der Immobilienkaufvertrag wird normalerweise in drei Etappen abgeschlossen: Vorgespräch, Vorvertrag, Beurkundung des Kaufvertrages. Dabei ist es wichtig, dass alle Beteiligten den Vertrag in all seinen Regelungen verstehen und die vom Notar gestellten Fragen beantwortet werden können.

Warum kommt es zu Vereinbarungen im Immobilienkaufvertrag?

Oder es kommt zu Vereinbarungen, die die Abwicklung des Immobilienverkaufs verzögern bzw. sich später nachteilig für Sie auswirken. Denn: im Immobilienkaufvertrag werden alle wichtigen Details (nicht nur der Verkaufspreis) des Eigentumsübergangs zum Käufer definiert.