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Was ist bei einer Unterschrift erlaubt?
Der Bundesgerichtshof hat detailliert festgelegt, wie eine gültige Unterschrift aussieht: Sie muss den vollen Familiennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus. Bei dem Schriftzug muss es sich zudem erkennbar um die Wiedergabe eines Namens handeln.
Was muss bei einer Unterschrift erkennbar sein?
Es ist nicht zu verlangen, dass die Unterschrift lesbar ist. Es muss aber ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender, individueller Schriftzug sein, der entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt. “
Was sagt meine Schrift aus?
Ein links geneigtes Schriftbild deutet auf Personen, die lieber im Hintergrund bleiben. Bei Rechtshändern kann es aber auch daraufhin deuten, dass sie gegen etwas rebellieren oder unzufrieden sind. Ist die Schrift gerade und ohne Neigung, weist das auf logisch und praktisch denkende Personen hin.
Was ist der Sinn einer Unterschrift?
Der Sinn einer Unterschrift ist dabei (theoretisch) ein mehrfacher: Die Unterschrift soll einerseits den Entwurf vom endgültigen Schreiben unterscheiden. Andererseits soll auch der Urheber klar identifizierbar sein. Und schließlich wird durch eine Unterschrift auch eine gewisse Verantwortung übernommen.
Ist die Unterschrift notwendig?
Es wird aber so ausgelegt, dass für besonders wichtige Schriftsätze, die den Verfahrensablauf bestimmen (sog. „bestimmende Schriftsätze“) die Unterschrift unbedingt notwendig ist. Ohne Unterschrift ist der Schriftsatz formfehlerhaft und nicht gültig.
Wie kann man eine Unterschrift unterzeichnen?
Denn wo das Gesetz eine Unterschrift verlangt, muss man mit dem eigenen Namen unterzeichnen. Eine schludrige Schrift ist dabei durchaus zulässig, bloße Kringel oder Kreuzchen reichen aber nicht aus. Es gibt jedoch eine wichtige Ausnahme von dieser Regel: Wenn ein Notar die Unterschrift beglaubigt, kann man mit jedem beliebigen Zeichen
Ist eine Unterschrift wahrheitsgemäß?
Eine Unterschrift bezeugt eigenhändig, dass man einverstanden ist und/oder dass die zuvor gemachten Aussagen wahrheitsgemäß sind. Bei Bewerbungsunterlagen bezeugen sie also in erster Linie, dass du wahrheitsgemäße Aussagen in der Bewerbung und im Lebenslauf gemacht hast und zu ihnen stehst.