Inhaltsverzeichnis
Was ist bei Vertragsabschluss frei wählbar?
Unter Inhaltsfreiheit (oder Gestaltungsfreiheit) versteht man die Möglichkeit, den Inhalt der vertraglichen Regelungen frei zu bestimmen. So können auch völlig neue, vom Gesetz nicht vorgesehene Vertragstypen geschaffen werden (Typenfreiheit).
Wo liegen die Grenzen der Vertragsfreiheit in Deutschland?
Die Vertragsfreiheit findet ihre Grenzen u. a. in den allgemeinen Verboten der Gesetzwidrigkeit (§ 134 BGB) und der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) sowie in zwingenden gesetzlichen Vorschriften des Verbraucherschutzes.
Wie beginnen wir mit der Erstellung ihres Vertrags?
Wir beginnen mit der Erstellung Ihres Vertrags. Dazu ermitteln wir per Fragebogen die Details zu Ihrem Vertag und Ihren Wünschen. In einem weiteren Gespräch legen wir Ihnen unseren Entwurf vor und arbeiten Ihre Änderungswünsche – falls vorhanden – in den Vertrag ein. Sie verfügen nun über einen rechtssicheren und lückenlos erstellten Vertrag.
Kann der eine oder andere Kunde verständnislos oder beleidigt reagieren?
Denn der eine oder andere Kunde wird völlig verständnislos oder gar beleidigt und aufbrausend darauf reagieren, wenn Du Dich zurückziehst und danach eventuell mit Sticheleien oder „Projekt-Mobbing“ beginnen, wenn Ihr gemeinsam noch etwas fertigstellen müsst. Das kann Dir auch passieren, wenn Du Dich einwandfrei verhältst.
Was ist ein gutes Vertragsmanagement?
Ein gutes Vertragsmanagement zahlt sich mit Blick auf einen anstehenden Unternehmensverkaufs aus. Es kann einen reibungslosen Verkaufsprozess ermöglichen und den beim Unternehmensverkauf erzielbaren Preis erhöhen. Zugleich signalisiert der Verkäufer einen hohen Grad an Professionalität.
Was regelt ein Unternehmensvertrag?
Ein Unternehmensvertrag regelt die wichtigsten Punkte des Verhältnisses zwischen dem Unternehmer und seinem Vertragspartner in einer für das Unternehmen typischen und unumgänglichen Situation. Je eindeutiger die Formulierungen und Bestimmungen, desto weniger Missverständnisse gibt es zwischen dem Unternehmer und seinen Vertragspartner.